Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Mit Beginn der Sommerferien möchte ich Sie gerne noch kurz über die wichtigsten Themen der vergangenen Sommersession orientieren.
Verkehr
Bau einer zweiten Strassentunnelröhre am Gotthard
Dieses Thema wurde von der Traktandenliste gestrichen, da noch ein Aussprachepapier für den Grundsatzentscheid ausstehend war. Mittlerweile ist bekannt geworden, wie der Bundesrat entschieden hat. Verschiedene Gründe sprechen für eine zweite Röhre, so zum Beispiel Sicherheit, Funktionalität, Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und eine kontinuierliche Anbindung der Südschweiz an die Nordschweiz.
Im Moment werden folgende zwei Varianten für eine Sanierung des heutigen Gotthardtunnels in den Kommissionen diskutiert:
- Variante 1: Sanierung der alten Röhre durch eine Schliessung ohne Unterbruch (circa 1,3 bis 1,5 Mia. Franken), kurzer Unterbruch während des Sommers (1,5 bis 1,7 Mia. Franken), längerer Unterbruch während des Sommers (1,8 bis 2,0 Mia. Franken)
- Variante 2: Bau eines zweiten Tunnels, danach Sanierung des alten Tunnels (2,8 Mia. Franken)
Autobahnvignette
Der sogenannte „neue Netzbeschluss“ sieht die Übernahme von rund 376 Kilometer bestehender Strassen ins Nationalstrassennetz vor. Diese Mehraufwendungen wollte der Bundesrat über eine Erhöhung der Vignette von aktuell 40 Franken auf 100 Franken finanzieren. Der Nationalrat einigte sich auf 70 Franken. Dies vor allem deshalb, weil bereits heute rund 2/3 der gesamten Strassengebühren (9,5 Milliarden Franken) nicht zu Gunsten der Strasse aufgewendet werden und man sich gegen Gebühreneintreibung auf Vorrat wehrte.
Absolut nicht nachvollziehbar ist, dass eine Mehrheit im Nationalrat zusätzlich beantragte, dass die Autoverladestrecken am Lötschberg und Vereina auch noch in das Nationalstrassennetz aufgenommen werden sollten. Wie die Abgrenzung der Infrastruktur (sollen zum Beispiel nur die Verladeanlagen aufgenommen werden?) und die Finanzierung erfolgen soll, bleibt im Moment unbeantwortet und wird sicher noch zu heftigen Diskussionen in den Kommissionen führen.
Fussgängerstreifen
Aufgrund der tragischen Vorfälle in vergangener Zeit wurde gefordert, dass die baulichen Vorgaben für Fussgängerstreifen auf Bundesstufe genommen werden. Dieser Antrag wurde vom Ständerat so abgeändert, dass der Bund zusammen mit den Kantonen Vorgaben macht, wie ein Fussgängerstreifen auszugestalten sei. Es wurde darauf hingewiesen, dass Kantone und Gemeinden viel besser wüssten, wo was richtig sei. Schweizweit gebe es nicht zwei genau gleiche Situationen. Dies führte dazu, dass sich eine Mehrheit des Nationalrates dem Ständerat anschloss, so dass inskünftig der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen Vorschriften über die bauliche Ausgestaltung von Fussgängerstreifen erlässt.
Sicherheitsbeauftragter
Im Rahmen des Pakets „Via Sicura“ wurde eine Anlaufstelle für Sicherheitsfragen im Verkehrsbereich auf Bundesebene, ein sogenannter Sicherheitsbeauftragter, verlangt. Bei den Beratungen war man sich nicht im Klaren, welche Kompetenzen diese Person haben sollte und wie diese die Sicherheit im Strassenverkehr erhöhen könne. Dennoch fand sich eine Mehrheit dafür, dass Bund und Kantone künftig Sicherheitsbeauftragte für den Strassenverkehr ernennen müssen.
Alkoholkontrolle
Hier ging es vor allem um die Frage, ob eine Blutprobe oder Atemprobe bei über 0,8 Promille angeordnet werden soll. Auf der einen Seite wurde ins Feld geführt, dass die Blutprobe ein erhöhter Aufwand bedinge (Administration, Polizisten, die Autolenker ins Spital begleiten müssen und dann anderswo fehlen etc.), auf der anderen Seite wurde erwähnt, dass die Atemprobe keine wissenschaftlich zuverlässige Methode sei. Schlussendlich fand sich eine Mehrheit für die Atemprobe. Eine betroffene Person kann aber weiterhin eine Blutprobe verlangen.
Erhöhung der Sicherheit für Kinder beim Radfahren
Zum einen ging es um ein Schutzhelmobligatorium für Radfahrer bis zum vollendeten 14. Altersjahr, zum andern um die Frage, ab welchem Alter Kinder auf welchen Strassen mit dem Velo unterwegs sein dürfen. Nach endlosen Debatten konnte sich der Rat immerhin darauf einigen, dass Sicherheit nicht über ein bestimmtes Alter definiert werden kann und Eltern eine Aufsichtspflicht haben. Das Helmobligatorium fand keine Akzeptanz. In Zukunft dürfen Kinder vor dem vollendeten sechsten Altersjahr auf Hauptstrassen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person velofahren.
Die Helmtragpflicht für Velofahrer mit E-Bikes wurde ebenfalls kurz andiskutiert. Frau Bundesrätin Doris Leuthard führte aus, dass ab dem 1. Juli 2012 E-Bikes, die schneller als 25 Kilometer pro Stunde unterwegs sind, wie ein Motorfahrrad behandelt werden. Das heisst, dass ab dieser Geschwindigkeit die Helmtragpflicht vorgesehen ist.
Mehr Nutzlast für die Führerausweiskategorie C1E
Die jetzige Regelung bezüglich Anhänger-Gewichtsbeschränkung reduziert die mögliche Nutzlast von Fahrzeugkombinationen der Führerausweiskategorie C1E erheblich. Ein Sattelschlepper mit 5 Tonnen Gesamtgewicht und 2,5 Tonnen Leergewicht darf beispielsweise höchstens einen Sattelanhänger mit 2,5 Tonnen Achslast ziehen, obwohl das Gesamtzugsgewicht dieses Fahrzeugs mit 7,5 Tonnen weit unterhalb der zulässigen 12 Tonnen liegt. Ein Schaffhauser Unternehmer hat mich auf diese Problematik aufmerksam gemacht. In der Folge habe ich ein Postulat zur Aufhebung der Anhänger-Gewichtsbeschränkung bei der Führerausweiskategorie C1E eingereicht, das vom Bundesrat und Nationalrat angenommen wurde. Damit wird den Transporteuren von „mittelgrossen“ Lastwagen mit Anhänger eine grössere Nutzlast zugestanden, was sich wirtschaftlich und ökologisch vorteilhaft auswirkt. Dies wurde schlussendlich auch von der linken Ratsseite anerkannt, weshalb sie ihren anfänglichen Widerstand aufgab.
Armee
Immobilienbotschaft
In der Immobilienbotschaft ging es um die Erneuerung der Kasernen in Bure, eine Erneuerung einer Seilbahn zu einer wichtigen Radarstation, den Neubau eines Glasfaserkabels Jurasüdfuss und Gemmi sowie die Instandsetzung von Flugbetriebsflächen auf dem Flugplatz Payerne. Der von der grünen Fraktion gestellte Rückweisungsantrag fand keine Mehrheit im Nationalrat.
WEF
Beim WEF stand die Verlängerung des Einsatzes von maximal 5000 Angehörigen der Armee im Assistenzdienst in Davos für die Jahre 2013 bis 2015 zur Debatte. Eine linke Minderheit wollte nur eine Verlängerung bis 2013. Mehrheitlich wurde aber die Meinung vertreten, dass dieser Anlass für die Schweiz von enormer wirtschaftlicher Bedeutung sei und die Sicherheit nur zusammen mit der Armee gewährleistet werden könne.
Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden
Das dritte Geschäft betraf die Botschaftsbewachung, die Flugbegleitung sowie die Einsätze beim Grenzwachtkorps. Per Ende 2015 werden diese Engagements der Armee auslaufen und nicht wieder erneuert. Dieser Entscheid wurde im Sinne der Konzentration auf die Kernaufgaben der Armee sowie zur Kostenreduzierung gefällt. Beim Grenzwachtkorps wird die Armee aber weiterhin technische Hilfsmittel (Drohnen und Helikopter) zur Verfügung stellen.
Wirtschaft
Bankenkrise
Die dringliche Debatte über die Auswirkungen einer möglichen tiefgreifenden Bankenkrise auf die Schweiz brachte nicht viel Neues an den Tag. Man war sich jedoch mehrheitlich einig, dass die Anbindung an den Euro und damit einer Wechselkursgarantie von 1,20 Franken zwar momentan richtig sei, allerding wurde auch erwähnt, dass man irgendwann einmal davon wegkommen müsse.
Volksinitiative „gegen die Abzockerei“
Es vergeht kaum eine Session, ohne dass über dieses Thema gesprochen wird. Endlich wurde diese Initiative fertig behandelt und kann dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. Der direkte Gegenvorschlag (auf Verfassungsebene) mit der unternehmensfeindlichen Bonussteuer, die de facto eine Unternehmenssteuer gewesen wäre, wurde richtigerweise abgelehnt. Damit bleibt der indirekte Gegenvorschlag (auf Gesetzesstufe) bestehen. Das Volk wird nun das letzte Wort haben. Falls die Volksinitiative obsiegt, wird es noch einmal einige Monate oder Jahre dauern, bis diese auf Gesetzesstufe umgesetzt sein wird.
Asylgesetz
Seit 2008 sind die Zahlen der Asylsuchenden in der Schweiz sprunghaft angestiegen. Die Verfahren von abgewiesenen Asylbewerbern dauern viel zu lange. Unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten kann ein solches Verfahren bis zu 1400 Tage dauern! Es war voraussehbar, dass die Beratung über eine Änderung des Asylgesetzes nicht nur viel Zeit in Anspruch nehmen, sondern auch sehr emotionell geführt werden würde. Die wichtigsten vom Nationalrat beschlossenen Änderungen sind:
- Wehrdienstverweigerung ist keine Flüchtlingseigenschaft
- Auf Schweizer Botschaften können keine Gesuche mehr eingereicht werden
- Aufenthaltsbewilligung B nur, wenn vorstrafenlos
- Renitente Asylbewerber können in besonderen Zentren untergebracht werden
- Kein Asyl für nahe Angehörige, nur noch für Ehepartner und minderjährige Kinder
- Asyl erlischt nach einem Jahr im Ausland
- Asylbewerber erhalten grundsätzlich nur noch Nothilfe
- Bei Beschwerden gegen Dublin-Entscheide gibt es keine aufschiebende Wirkung mehr; Unangemessenheit ist kein Grund mehr für eine Beschwerde
- Senkung der Frist für Wiedererwägungsgesuche
- Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuche ohne Begründung werden formlos abgeschrieben
- Ausweisung in sichere Herkunftsstaaten (z.B. alle EU/EFTA-Staaten) in jedem Fall zumutbar
- Die vorläufige Aufnahme erlischt bei Aufenthalt von mehr als 2 Monaten im Ausland oder wenn in einem anderen Land ein Asylgesuch gestellt wird
- Vorläufig Aufgenommene können die Familie erst nach 5 Jahren nachziehen
Die Beratungen werden nun vom Ständerat aufgenommen und sicher in gleich emotionell aufgeladener Stimmung diskutiert werden. Es ist sehr bedenklich, dass nach der Beratung im Nationalrat die Parlamentarier beim Verlassen des Bundeshauses mit Buhrufen empfangen und mit Eiern beworfen wurden. Übrigens einmal mehr eine unbewilligte Demonstration in Bern, genau wie die unbewilligte Jugendveranstaltung vom 2. Juni 2012 „Tanz dich frei“, bei der Beschädigungen am Bundeshaus von 50‘000 bis 100‘000 Franken entstanden sind. Diese wurde übrigens von den Organisatoren als gelungene und friedliche Veranstaltung bezeichnet.
Beziehungen zum Ausland
Zusammenarbeit im Steuer- und Finanzmarktbereich mit Deutschland und England
Die SVP befürwortet die Abgeltungssteuer, sofern damit die Regularisierung der Altgelder, also der Vergangenheit, die Regelung der Neugelder erreicht werden kann sowie die Anonymität der Kunden gewahrt bleibt. Da dies bei den Steuerabkommen mit Deutschland und England nicht der Fall ist, stellte die SVP einen Rückweisungsantrag mit dem Auftrag, schlankere und weniger prohibitive Abkommen auszuhandeln, den Umgang mit und die Verwertung von gestohlenen Kundendaten explizit zu regeln bzw. auszuschliessen sowie den Zugang zu den jeweiligen Finanzmärkten im gleichen Masse der Schweiz zuzusichern.
Nachdem die Rückweisung abgelehnt wurde, fand sich eine Mehrheit, die das Modell der Abgeltungssteuer in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Form bejahte, um endlich einmal „Ruhe zu haben“. Allerdings wurde, ausser von der Linken, mehrmals darauf hingewiesen, dass der automatische Informationsaustausch nicht gewollt sei und auch nicht Standard in der OECD sei. Sowohl die JUSO als auch die AUNS haben beschlossen, gegen die Abgeltungssteuer das Referendum zu ergreifen. Wir werden sehen, ob der Druck mit oder ohne Steuerabkommen auf die Schweiz abnehmen wird. Ich wage es zu bezweifeln.
Entwicklungszusammenarbeit
Mit diesem Bundesbeschluss (127 zu 50 Stimmen) wurde der Gesamtrahmen für Entwicklungshilfegelder in den Jahren 2013 bis 2016 von 9,6 auf 11,35 Milliarden aufgestockt. Dies, obschon die Wirksamkeit und die Effizienz in einigen Bereichen angezweifelt wurde. Ein unverständliches Signal in der heutigen Zeit bei sinkenden Einnahmen, Entlastungs- und Sparprogrammen, international wirtschaftlichen Herausforderungen und weiteren innerschweizerischen Begehrlichkeiten.
Tierische Themen
Importverbot für Delphine und Wale
Dieses Thema wurde sehr emotionell geführt und vor allem auch medial stark „begleitet“. Die Gegner argumentierten, dass im Tierschutzgesetz die Haltung von Wildtieren bereits genügend geregelt sei, und es daher etwas „artfremd“ sei, einen solchen Antrag speziell zu behandeln. Ebenfalls wurde in die Diskussion mitgebracht, dass dies ein Präjudiz sei für weitere Importverbote von exotischen Tieren und damit die Zoos ihre Tiere verlieren würden.
Von den Befürwortern wurde ins Feld geführt, dass es in der Schweiz kein wissenschaftlich geführter Zoo mehr gäbe, der Wale oder Delphine halte Es wurde auch erwähnt, dass eine tiergerechte Haltung dieser Tiere kaum möglich sei. Schlussendlich stimmten beide Räte dem Importverbot für Delphine und Wale zu.
Importverbot für Robbenprodukte
Dieses Thema wurde weckte ebenfalls die Emotionen, obschon es eigentlich für die Schweiz von vernachlässigbarem Umfang ist. Es wurde befürchtet, dass die Schweiz eine Umgehungsplattform für Robbenprodukte werden könnte, da in der EU ein umfassendes Verbot mit Robbenerzeugnissen besteht. Der Bundesrat beantragte Ablehnung, da er die Wirkung eines schweizerischen Verbotes als wenig erfolgreich betrachtete. Dennoch gab es für das Postulat von Oskar Freysinger (SVP) über alle Parteien hinweg Zustimmung, so dass am Schluss ein Importverbot mit 132 zu 28 angenommen wurde.
Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen Sommer und gute Erholung.
Thomas Hurter