Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Sie erhalten die Informationen über die Frühlingssession etwas verspätet, dafür habe ich sie mit Aktualitäten aus der dreitägigen Sondersession im April ergänzt.
Verkehr
Autobahnvignette
Wie schon in der letzten Session wurde einmal mehr über die Erhöhung der Autobahnvignette von 40 auf 100 Franken diskutiert. Damit sollen die Mehraufwendungen der Übernahme von rund 376 Kilometer bestehender Strassen ins Nationalstrassennetz finanziert werden. Da bereits heute rund 2/3 der eingenommenen Strassengebühren nicht zugunsten der Strasse verwendet werden und verschiedene Beratungen wie diejenige der VCS-Initiative, die mehr Geld von der Strasse auf die Bahn verlagern möchte, der FABI-Vorlage (Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur) oder der FASI- Initiative (Finanzierung und Ausbau der Strasseninfrastruktur) im Gange sind, macht es keinen Sinn, eine weitere Steuererhöhung auf Vorrat vorzunehmen, ohne dass klar ist, in welche Richtung die anderen Vorhaben gehen.
Trotzdem wurde die Erhöhung auf 100 Franken mit 102 zu 87 Stimmen im Nationalrat angenommen. Die Erhöhung auf 100 Franken, respektive die Variante Zweimonatsvignette für 40 Franken ist ab 2015 geplant. Das Referendum ist ergriffen worden und die Unterschriftensammlung muss bis 13. Juli 2013 abgeschlossen werden. (http://www.swissmoto.org/pub/uploads/news/310/Referendumsbogen-Vignette-web-d-2013.pdf).
Flughafen Staatsvertrag mit Deutschland
Der Ständerat hat sich mit 40 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen für den Staatsvertrag mit Deutschland ausgesprochen. Damit wird das Geschäft in der kommenden Sommersession im Nationalrat behandelt. Ich gehe davon aus, dass Deutschland das Geschäft erst nach den Wahlen im Herbst behandeln wird. Trotzdem ist es nicht sinnvoll, die Behandlung in der Schweiz aufzuschieben. Die Schweiz darf und wird auch keine weiteren Zugeständnisse mehr machen. Somit haben wir Schweizer unsere „Arbeit“ gemacht, und es ist an Deutschland, anzunehmen oder nicht.
Zwar bin ich nicht von diesem Vertrag begeistert, aber es besteht keine Alternative. Wenn wir auch mit dem Status Quo leben könnten, ist nicht klar, wie lange dieser andauern wird. Die aktuell gültige DVO (Durchführungsverordnung) kann von einem Tag auf den anderen von Deutschland einseitig verschärft werden. Eine Investitions- und Rechtssicherheit über Jahre ist daher zwingend!
Der Staatsvertrag hat folgende drei Vorteile:
- Investitions- und Rechtssicherheit, denn der Vertrag ist bis 31. Dezember 2030 unkündbar.
- Die Umsetzung ist bis Januar 2020 zu vollziehen. Damit können wir technologische Entwicklungen einfliessen zu lassen.
- Keine fixe Anzahl von An- und Abflügen. Da der Lärm bei den An- und Abflügen das Hauptthema ist, macht es keinen Sinn, „nur“ Flugzeuge zu zählen. Damit werden Fluggesellschaften motiviert, in neue Technologien zu investieren.
Schade ist, dass es einmal mehr nicht gelungen ist, verschiedene Themen miteinander zu diskutieren. Gerade mit Deutschland hätten wir einige Verkehrsthemen zu behandeln (Bahn, Strasse und Flughafen Zürich).
Hochrheinbahn
Mein Antrag, die Elektrifizierung der Hochrheinbahn hälftig durch die Schweiz und Deutschland zu übernehmen, wurde leider in der Kommission abgelehnt. Bis zur Behandlung in der Sommersession hoffe ich, dass die Süddeutschen klare Unterstützungszeichen in die Schweiz senden und die sich momentan distanzierenden Aargauer erkennen, dass damit keine so gewichtigen Dossiers wie das Steuer- oder Flughafenabkommen verändert werden können.
Mit der Annahme der Finöv-Vorlage 1998 wurde unter anderem auch Geld für den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz versprochen. Die Einbindung der Strecke Erzingen-Basel liegt nicht nur im Interesse der direktbetroffenen Kantone Schaffhausen, Aargau, Basel-Stadt und der Landkreise Lörrach und Waldshut, sondern bringt einen Nutzen für die ganze Schweiz. Die stetig ansteigende Nachfrage im grenzüberschreitenden Verkehr im Raum Schaffhausen-Basel-Bodensee zeigt, dass dieses Anliegen berechtigt ist. Die Verbindung Schaffhausen-Basel über Zürich dauert eine Stunde länger, die kürzere Strecke mit den Dieselloks bietet kein adäquates Angebot und die Strasse ist keine Alternative. Die SBB spricht in einer Studie von einem grossen Nachfragepotential, Lückenschliessung, Verlagerungseffekten, tieferen Kosten sowie einer einheitlichen Tarifstruktur. Auch die Elektrifizierung des Eisenbahnabschnittes im Klettgau ruft nach einer Weiterführung.
Rechts vorbeifahren
Nachdem ich vor zwei Jahren einen ähnlichen Vorstoss eingereicht habe, dieser immer wieder auf der Traktandenliste nach hinten geschoben und schlussendlich abgeschrieben wurde, habe ich noch einmal dieses Thema aufgenommen.
Wer auf unseren Autobahnen unterwegs ist, stellt schnell einmal fest, dass die linke Spur teilweise übermässig besetzt ist, während auf der rechten Spur einige Lücken sind. Dem Rechtsfahrgebot wird oft nicht nachgelebt und die notorischen Linksfahrer werden kaum gebüsst.
Mit der Möglichkeit rechts vorbeizufahren, erreicht man aus meiner Sicht eine optimierte Benützung der Fahrspuren, eine Erhöhung des Verkehrsflusses, eine bessere Rechtssicherheit (heute darf nur an einer Kolonne rechts vorbeigefahren werden; aber der Begriff Kolonne ist umstritten) sowie eine Stressreduktion.
Selbstverständlich will auch ich kein „Schlangenfahren“. Es ist mir klar, dass es schwierig sein wird, für dieses Anliegen eine Mehrheit zu finden. Aber das Argument, es sei zu gefährlich, lasse ich nicht gelten. Denn egal ob links oder rechts, bei einem Spurwechsel muss man sich immer zuerst versichern, dass die neue Fahrspur auch wirklich frei ist.
Gewerbe
Abzug Aus- und Weiterbildungskosten
Im Jahre 2008 wurde das Anliegen deponiert, das den Bundesrat beauftragen möchte, freiwillige Aus- und Weiterbildungskosten in Zukunft abzugsfähig zu machen. Davon ausgenommen ist die Erstausbildung. Der Bundesrat erwähnte in seiner Botschaft, dass es heute wichtig sei, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich im Rahmen der bisherigen Tätigkeit weiterbilden oder sich in einem anderen Berufsfeld Kenntnisse aneignen. Deshalb war auch eine bürgerliche Mehrheit der Meinung, dass die Abzugsfähigkeit in diesem Bereiche angepasst werden müsse.
Verschiedene Punkte, wie eine Deckelung der Abzüge, Abgrenzung zwischen Aus- oder Weiterbildungskosten, wie werden Entschädigungen angerechnet, die von Firmen übernommen werden, sowie der zu erwartenden Steuerausfälle (bis zu 70 Millionen beim Bund und den Kantonen) wurden heftig diskutiert. Der Ständerat als Erstrat hat vorgeschlagen, den Betrag von heute 6‘000 auf 12‘000 Franken zu erhöhen.
Die SVP setzte sich für einen unbegrenzten Steuerabzug ein. Würde man eine neue Steuerobergrenze einführen, wäre dies eine Verschlechterung gegenüber heute, da neu sämtliche Aus- und Weiterbildungskosten unter diese Obergrenze fallen würden. Mit 103 zu 83 Stimmen entschied der Nationalrat, keine Obergrenze festzulegen. Damit geht das Geschäft wieder zurück in den Ständerat.
Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten
Mit diesem Antrag wird verlangt, dass auf nationaler Ebene die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag für alle Detailhandelsbetriebe im Sinne eines Mindeststandards von Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr und am Samstag von 6 bis 19 Uhr festgelegt werden.
Begründet wurde diese Gesetzesänderung mit dem veränderten Einkaufsverhalten, der Bekämpfung des massiven Einkaufstourismus ennet der Grenze, als positiver Standortfaktor für den Detailhandel und mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen.
Die Gesetzesänderung soll aber die kantonale Hoheit zur weitergehenden Legiferierung innerhalb des Arbeitsgesetzes weiterhin bewahren. Die Motion wurde vom Bundesrat, dem Schweizerischen Gewerbeverband, Schweiz Tourismus und vom Konsumentenforum unterstützt.
Die Gegner der Motion wehren sich gegen eine Entwicklung in Richtung einer 24 Stunden-Gesellschaft und befürchten eine Schwächung beim Arbeitnehmerschutz.
Die Ablehnung der Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten durch die Linken und Grünen blieb schlussendlich erfolglos.
Swissness-Vorlage
Das umstrittene Thema „Wie viel Schweiz muss in einem Produkt sein, damit es mit „Swiss Made“ bezeichnet werden kann“ ist in eine weitere Runde gegangen.
Lebensmittel sollen künftig dann als schweizerisch gelten, wenn mindestens 80% des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Diese Vorgabe könnte für einzelne Betriebe in Schaffhausen zu einem Problem werden. Für Rohstoffe, die es in der Schweiz nicht oder nicht in genügender Menge gibt, gelten Ausnahmen. Der Nationalrat stimmte dieser Lösung mit 107 zu 80 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Ursprünglich hatte er für stark verarbeitete Lebensmittel tiefere Hürden gefordert.
Noch nicht einig sind sich die Räte, wann industrielle Produkte als "Swiss Made" verkauft werden dürfen. Hier hat der Nationalrat an seiner strengeren Lösung festgehalten: 60% der Herstellungskosten müssen in der Schweiz anfallen. Der Ständerat möchte eine tiefere Hürde.
Einmal mehr ist zu erwähnen, dass es wichtig ist, dass der Standort Schweiz mit dieser Vorlage nicht gefährdet wird. Sollten die Hürden zu hoch oder die Vorlage zu kompliziert in der Umsetzung werden, kann es durchaus sein, dass die Vorlage am Schluss ganz „versenkt“ wird.
Sicherheit
Grenzwachtkorps
Seit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens und der Gründung des Schengen-Raums hat sich die Situation an den Grenzen, vor allem in den Kantonen Tessin und Genf, teilweise massiv zugespitzt. Das Grenzwachtkorps ist permanent unterdotiert und erfährt regional gewisse Peaks, weil aufgrund der grösseren Nachfrage sogar Leute von anderen Regionen abgezogen werden müssen.
Diese im Jahre 2010 eingereichte Initiative will eine Gesetzesänderung, damit die Sicherheit der Angehörigen des Grenzwachtkorps und der Bevölkerung in den Grenzgebieten gewährleistet ist und will, dass zu diesem Zweck genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden.
Um die Situation an den Grenzen etwas zu entschärften, wurden vom Bund 24 Stellen mehr bewilligt. Allerdings war eine bürgerliche Mehrheit der Meinung, dass dies nur der erste Schritt sei und die Motion trotzdem überwiesen werden müsse, um den Druck aufrecht zu erhalten. Mit 98 zu 89 Stimmen wurde die Motion überwiesen und geht nun zurück in den Ständerat.
Was darf die Armee kosten
Das Ringen um die Finanzen der Armee war auch in dieser Session wieder ein Thema. Kurz zur Ausgangslage: Am 29. September 2011 hat das Parlament den Armeebericht zur Kenntnis genommen und dabei den Bundesrat mit der Weiterentwicklung der Armee und der Ausarbeitung einer Änderung der entsprechenden Rechtsgrundlagen beauftragt. Das Parlament legte dabei unter anderem die Eckwerte fest, und zwar wie folgt: Die Armee verfügt zur Erfüllung ihrer Aufträge über einen Soll-Bestand von 100 000 Militärdienstpflichtigen (notabene eine Halbierung des heutigen Bestandes!); die Finanzierung muss bei einem Ausgabenplafond von 5 Milliarden Franken ab 2014 die Einhaltung der Eckwerte sowie die Beseitigung der Ausrüstungslücken und die geplante Ersatzbeschaffung der Kampfflugzeuge sicherstellen. Daraufhin setzte sich der Bundesrat über diesen Entscheid hinweg und entschied sich für eine Armee mit 100‘000 Mann, 4,7 Milliarden und darin enthalten 300 Millionen für Flugzeuge.
Mit 99 zu 66 Stimmen wurde eine Motion im Nationalrat überwiesen, die den Bundesrat auffordert, den Bundesbeschluss vom 29. September 2011 konsequent umzusetzen. Das Geschäft muss nun noch vom Ständerat behandelt werden, und es ist zu hoffen, dass anschliessend etwas Ruhe einkehren und die Armee nicht mehr im Jahresrhythmus „umgebaut“ wird.
Volksinitiativen
Cleantech
Diese mit 104`778 Unterschriften eingereichte Volksinitiative verlangt einen raschen Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien am gesamten Energieverbrauch. So soll dieser Anteil im Jahr 2030 mindestens die Hälfte des Gesamtenergieverbrauchs decken. Damit dieses Ziel erreicht wird, sollen hauptsächlich verbindliche Zwischenziele festgelegt, Innovationen und Investitionen im Energiebereich vermehrt gefördert und die Energieeffizienz verbessert werden. Fernziel wäre die vollständige Sicherstellung der Energieversorgung mit Energien aus erneuerbaren Quellen.
Mit der Änderung des Energiegesetzes und den aktuell intensiveren Fördermittel ist bereits heute ein Teil der Initiative erfüllt. Der 50%ige Anteil an erneuerbaren Energien ab dem Jahr 2030 geht aber zu weit. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten starke Eingriffe innerhalb eines kurzen Zeitraumes der Investitionszyklen, der Amortisationsdauer und auch des Konsumverhaltens vorgenommen werden. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Energiestrategie rechnet man mit Mehrkosten von 0,4 bis 0,7% des Bruttoinlandproduktes. Die Cleantech-Initiative hingegen würde viel weiter gehen. Umstritten waren auch die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Mehrheitlich war man eher der Meinung, dass es im besten Fall eine Verschiebung von Arbeitsplätzen geben würde.
Mit 112 zu 68 Stimmen wurde die Volksinitiative abgelehnt. Ebenfalls wurde auch beschlossen, keinen Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Die Initiative geht jetzt zur Behandlung in den Ständerat.
Agrarvorlage
Mit der Agrarpolitik 2014 bis 2017 will der Bundesrat die Innovation in der Land- und Ernährungswirtschaft stärker unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit weiter erhöhen und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen gezielter fördern. Zu diesem Zweck möchte er das heutige Direktzahlungssystem stark anpassen.
Beide Räte beschlossen, dass einheimischen Schlachtbetrieben künftig wieder 40% der Kontingente für Fleischimporte zugeteilt werden sollen und dass der Anbau von Futtergetreide staatlich gefördert werden soll. Für reiche Bauern sollen die Direktzahlungen nicht reduziert werden, allerdings will man flächenmässig grossen Betrieben weniger zahlen.
Im Milchsektor wurde festgelegt, dass die Ausarbeitung eines Standardvertrages für den Kauf und Verkauf von Rohmilch Sache der Branchenorganisation des Milchsektors sei. Kann sich eine Branchenorganisation nicht einigen, so kann der Bundesrat vorübergehend Vorschriften erlassen.
Ebenfalls wurde beschlossen, dass Investitionskredite für kleingewerbliche Betriebe in Zukunft auch auf Talgebiete ausgeweitet wird. Abgeschafft wurden die Tierbeiträge und neu sollen beispielsweise Beiträge eingeführt werden, welche die Landschaftspflege abgelten sollen. Damit werden ökologische Aspekte einer produzierenden Landwirtschaft stärker gewichtet. Dieser Entscheid ist gegen eine produzierende Landwirtschaft in der Schweiz und fördert eine Verlagerung der Nahrungsmittelproduktion ins Ausland. Gerade die aktuellen Lebensmittelskandale sprechen aber eher für eine produzierende Landwirtschaft und eine gewisse Selbstversorgung. Dies steht auch im Gegensatz zur im Gesetz genannten Ernährungssouveränität sowie zur Produktion von qualitativ hochwertigen, vielfältigen und nachhaltigen inländischen Produkten.
In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 141 zu 41 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Wie immer beinhaltet eine Vorlage Vor- und Nachteile, deshalb waren die Bauern auch geteilter Meinung.
Gesamthaft wurden 13,83 Milliarden Franken für die Jahre 2014 bis 2017 beantragt.
Allgemeine Themen
Bürgerrechtsgesetz
Das Bürgerrechtsgesetz wird einer Totalrevision unterzogen. Nebst der Vereinfachung und Harmonisierung der Einbürgerungsverfahren sowie der Angleichung des Integrationsbegriffes an das Ausländerrecht will der Bundesrat grundsätzliche Neuerungen einführen.
Folgendes wurde im Nationalrat beschlossen:
- Niederlassungsbewilligung (Ausweis C), gute Sprachkenntnisse (sich in Wort und Schrift in einer Landessprache gut verständigen), Teilnahme am Wirtschaftsleben oder Erwerb von Bildung sind Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung
- Senkung der Minimalaufenthaltsdauer von heute 12 auf 10 Jahre
- Wegfall der erleichterten Einbürgerung für Jugendliche (bisher doppelte Anrechnung zwischen dem 10ten und 20sten Altersjahr)
- Nicht mehr Anrechnung der Aufenthaltsdauer bei vorläufig Aufgenommenen und Asylbewerbern
- Die inhaltliche Prüfung eines Einbürgerungsgesuches wird primär durch die Kantone und Gemeinden vorgenommen
Die Vorlage wurde mehrheitlich von der bürgerlichen Seite angenommen. Die SVP hat sich teilweise der Stimme enthalten, da ihre Forderungen nicht erfüllt wurden. So wurde zum Beispiel die Minimalaufenthaltsdauer weiter gesenkt, die Einbürgerung auf Probe oder Entzug des Bürgerrechtes bei kriminell gewordenen Eingebürgerten nicht aufgenommen.
Das Geschäft geht nun zur weiteren Behandlung in den Ständerat.
Beantwortete Anfrage Luftfahrt
Die EU hatte 2008 in einer Richtlinie beschlossen, dass alle in der EU startenden und landenden Flugzeuge in das Europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) eingebunden werden.
Die Schweiz hatte ursprünglich vor, sich dem EU ETS für die Luftfahrt anzuschliessen. Das UVEK verkündete am 3. August 2012, dass die Schweiz angesichts von Verhandlungsfortschritten die für einen Anschluss notwendige Datenerhebung zurückstellen und die internationale Entwicklung abwarten wolle. Denn ein erfolgreiches und nicht wettbewerbsverzerrendes Handelssystem kann nur funktionieren, wenn sämtliche Airlines mitmachen.
Aufgrund der heftigen Interventionen der BRIC Staaten sowie den USA beschloss die EU, den Anwendungsbereich des EU ETS für Fluggesellschaften auf intra-europäische Flüge zu beschränken. Die EU beschloss gleichzeitig, dies ohne Rechtsgrundlage auf die EFTA Staaten auszudehnen. Somit wird die Schweiz als einziger Drittstaat von der EU gezwungen mitzumachen.
Ganz abgesehen vom Inhalt und der fehlenden Wettbewerbsneutralität (bei einem Handelssystem nur für Europa wäre zum Beispiel ein Flug von Hamburg nach Dehli über Dubai mit keinen Emissionskosten verbunden, während derselbe Flug, direkt ausgeführt, mit Emissionsabgaben belastet wäre!) bestimmt die EU ohne Rechtsgrundlage über die Schweiz.
Ein solches Vorgehen ist staatspolitisch sehr fragwürdig und öffnet Tür und Tor für weitere unilaterale Handlungen der EU gegen die Schweiz. Ich habe deshalb den Bundesrat aufgefordert aufzuzeigen, welche Massnahmen er dagegen anwendet und wie er weiter vorgehen möchte. Die Antworten sind immer noch ausstehend, aber die EU hat bereits gehandelt.
Sondersession
Familieninitiative
Die Initiative der SVP wurde 2011 mit rund 113`000 Stimmen eingereicht. Bei der Begründung der Befürworter wurde klar hervorgehoben, dass die gesellschaftlichen Veränderungen akzeptiert würden, dass es zunehmend berufstätige Mütter gebe und auch Kinderbetreuungsplätze nötig seien. Als das Parlament beschlossen hatte, dass die Fremdbetreuungskosten bis höchstens 10`000 Franken pro Kind und Jahr vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können, ist die SVP mit ihrem Antrag gescheitert, den Betreuungsabzug auch für jene Eltern zuzulassen, die ihre Kinder selber betreuen. Dies hat die SVP dazu bewogen, die Familieninitiative einzureichen, die die Gleichberechtigung zwischen Heim- und Fremdbetreuung wieder herstellt sowie eine Stärkung der Familien mit Eigenbetreuung zu ermöglicht.
Der Nationalrat sagt mit 109 zu 74 Stimmen bei 6 Enthaltungen Nein zur Familieninitiative der SVP. Die Ratsmehrheit aus Linken, FDP, GLP und BDP hält einen Steuerabzug für die Selbstbetreuung des Nachwuchses für ungerecht. Die emotionale Debatte drehte sich unter anderem darum, welches das beste Kindererziehungsmodell ist. Streitpunkt waren auch die Finanzen. Die geschätzten Steuerausfälle von 1,4 Milliarden Franken bei Bund und Kantonen wurden ebenfalls als Gegenargument angeführt.
Die Initiative wird nun als Nächstes im Ständerat behandelt.
Neuregelung des Abschlusses und der Genehmigung von völkerrechtlichen Verträgen
Aufgrund der Lehren aus dem UBS-Staatsvertrag und der nachträglichen, unglücklichen Genehmigung im Parlament ist der Bundesrat bereit, seine Kompetenzen leicht einzuschränken. Der Bundesrat soll künftig Staatsverträge nur noch dann vorläufig anwenden dürfen, wenn die zuständigen Parlamentskommissionen zustimmen. Bisher war nur eine Konsultation notwendig.
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass auf eine vorläufige Anwendung eines Vertrages nur verzichtet werde, wenn zwei Drittel der Mitglieder beider Parlamentskommissionen Nein sagen würden. Dieser Vorschlag wurde im Nationalrat zu Null abgelehnt!
Schlussendlich wurde der Entwurf mit 155 zu 0 bei 6 Enthaltungen angenommen. Damit ist klar, dass in Zukunft der Bundesrat völkerrechtliche Verträge zuerst in den Kommissionen zwingend beraten muss. Das Geschäft geht jetzt zur Behandlung in den Ständerat. Ausserordentliche Session zu Schengen/Dublin
Im Zentrum dieser allgemeinen Debatte standen die Kritik der SVP am Schengen-Abkommen, die Bekämpfung der massiv steigenden Kriminalität in der Schweiz sowie der steigende Asylmissbrauch. Leider nehmen die Ausländerkriminalität und der Asylmissbrauch in Statistiken eine übergeordnete Rolle ein. So werden zum Beispiel bei einem Ausländeranteil von 23% in der Schweiz (sämtliche Nachbarländer sind bei 6 bis 11%; CH hat den höchsten Ausländeranteil aller europäischer Staaten) mehr als die Hälfte sämtlicher Straftaten in der Schweiz (53%) durch Ausländer verübt.
Selbstverständlich hat die Mitarbeit im Schengen-Dublin System auch Vorteile, doch muss leider festgestellt werden, dass gerade die Schengen Aussengrenzen teilweise mangelhaft kontrolliert werden. Unsere Bevölkerung nimmt die erhöhte Kriminalität wahr und möchte, dass dies wieder korrigiert wird.
Ebenfalls ist die Anzahl der Asylsuchenden in der Schweiz massiv angestiegen und erreichen Werte, wie wir sie zuletzt vor rund 10 Jahren hatten. Im Jahre 2012 hatten wir knapp 29‘000 Asylgesuche, davon rund 4‘300 aus Eritrea. In unseren Nachbarländern sind die Asylgesuche auf 1000 Einwohner 70 bis 50% tiefer als in der Schweiz. Davon kommen 20 (Österreich) bis 500 Asylgesuche (Frankreich) aus Eritrea. Damit sind die Einwanderungszahlen in unsere Nachbarländer wesentlich tiefer, und es stellt sich auch die Frage, warum gerade die Schweiz für Eritrea so attraktiv ist.
Ein Teil dieser Diskussion wurde auch schon einmal früher geführt und führte zum Referendum gegen die „Änderung des Asylgesetzes“, über die wir am 9. Juni 2013 abstimmen werden.
Verschiedene Vorstösse, die nach der Diskussion behandelt wurden, forderten weitere Massnahmen und wurden angenommen, so zum Beispiel:
- Straffällige, randalierende und von der Polizei aufgegriffene Asylsuchende, die sich bereits in einem Kanton aufhalten, sollen umgehend in Bundeszentren zurückversetzt und das Verfahren muss abgeschlossen werden (Vorstoss FDP).
- Asylsuchende aus Safe Countries (Staaten mit Sicherheit vor Verfolgung; meist kein Erfolg auf Asyl) sollen nicht mehr auf die Kantone verteilt werden. Gesuche müssen sofort behandelt werden (Vorstoss FDP).
- Rückübernahmeabkommen mit Italien, das Rückübernahmen nach Italien auch mit dem Zug ermöglicht (Vorstoss FDP).
- Endlich Rückübernahmeabkommen mit verschiedenen afrikanischen Ländern sowie Iran, Nepal, Pakistan, Jemen und Indien auszuhandeln (Vorstoss SVP).
- Wohlstandsflüchtlinge direkt ins Heimatland wegweisen (Vorstoss FDP).
- Aufstockung des Grenzwachtkorps (Vorstösse SVP und CVP).
- Mehr grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen die Kriminalität (Vorstoss CVP).
- DNA-Tests für bestimmte Asylsuchende (Vorstoss CVP).
- Abgelehnt wurden:
- Entwicklungshilfe an Rückübernahmeabkommen koppeln (Vorstoss SVP).
- Keine Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuche mehr (Vorstoss SVP).
- Wiedereinführung von Grenzkontrollen (Lega, SVP)
Ein Teil dieser Vorstösse müssen noch im Ständerat behandelt werden.
Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache
Eigentlich ging es bei dieser Initiative „nur“ darum, ob die Kosten der Abtreibung von der Allgemeinheit getragen werden sollen oder nicht. Im Vordergrund der mehrstündigen Debatte standen nicht die verhältnismässig geringen Kosten von rund 8 Millionen Franken pro Jahr, die der eigentliche Inhalt der Initiative ist, sondern Fragen zur Abtreibung.
Die Mehrheit beurteilte die Initiative als markanten Rückschritt und wollte am Status Quo festhalten. Wer aus ethischen Gründen Abtreibungen ablehne, solle sich nicht finanziell daran beteiligen müssen, hielten die Befürworter fest. Die Gegner befürchten, dass mit der Initiative der Zugang zu fachgerecht durchgeführten Eingriffen verschlechtert würde. Die finanziellen Möglichkeiten einer Frau würden wieder eine grössere Rolle spielen. Zudem funktioniere das heutige System mit der Fristenregelung, das 2002 vom Volk mit 72,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde. Die obligatorische Krankenversicherung soll auch weiterhin für die Kosten von Abtreibungen aufkommen.
Der Nationalrat lehnte die Initiative wuchtig mit 130 zu 29 Stimmen bei 19 Enthaltungen ab. Das Geschäft geht nun zur Behandlung in den Ständerat.
Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Ich wünsche Ihnen einen schönen und hoffentlich warmen Frühling!
Thomas Hurter