Rückblick Herbstsession 2009

Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger

Aufgrund meiner Ferienabwesenheit erhalten Sie dieses Mal den Sessionsbericht etwas später als gewohnt. Einer der Höhepunkte der diesjährigen Herbstsession war wohl die Wahl des Nachfolgers von Bundesrat Pascal Couchepin. Didier Burkhalter wurde am 16. September 2009 im vierten Wahlgang mit 129 Stimmen als neues Mitglied der Landesregierung von der Vereinigten Bundesversammlung gekürt. Dank der bürgerlichen Zusammenarbeit ist es gelungen, die Konkordanz zu stabilisieren. Die Konkordanzdemokratie bietet Gewähr, dass die Interessen aller wichtigen Gruppierungen unseres Landes zuoberst auf der Traktandenliste stehen. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung des sozialen Friedens und der gemeinsamen Wohlfahrt in unserem Land. Angesichts der um uns tobenden Stürme ist es wichtig, dass unser Land wieder mit einer „gemeinsamen Stimme“ gegen aussen auftritt. Wir müssen uns vereint für unsere Stärken einsetzen, damit wir den Titel „wettbewerbsfähigstes Land“, den wir vor kurzem erhalten haben, verteidigen können. Im Folgenden möchte ich Ihnen eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Geschäfte der Herbstsession 2009 präsentieren.

Drittes Konjunkturpaket

Nachdem sich das Parlament und der Bundesrat bereits für zwei Konjunkturpakete im Ausmass von rund 1,7 Milliarden Franken ausgesprochen hatten, stand nun in der Herbstsession ein drittes Paket zur Diskussion, das auf den 1. Januar 2010 dringlich in Kraft hätte gesetzt werden müssen. Es ist unbestritten, dass sich die Schweiz momentan in einer Rezession befindet, und vor allem der Export und die Finanzbranche unter der Krise leiden. Sicher werden sich leider noch einige andere Branchen dazu gesellen. Allerdings ist die Abschwächung der Konjunktur nicht ganz so dramatisch ausgefallen, wie ursprünglich angenommen wurde. Die Meinungen hinsichtlich der Wirksamkeit des Paketes waren im Parlament geteilt. Hingegen herrschte Einigkeit, dass ein starker Anstieg der Staatsverschuldung verhindert werden müsse. Das Herzstück der Vorlage, eine Finanzhilfe für befristete Anstellungen von rund 8000 Langzeitarbeitslosen in Nonprofit-Organisationen, stiess auf sehr unterschiedliche Reaktionen.

 

Ganz knapp passierte schlussendlich ein reduziertes Konjunkturprogramm, welches im wesentlichen Massnahmen für Arbeitslose während sechs Monaten bei Nonprofit-Organisationen, Beiträge zur Weiterbildung von stellenlosen Lehrabgängern und zur Schulung von Kurzarbeitenden sowie eine vorzeitige Rückerstattung der CO2-Abgabe an die Bevölkerung vorsieht. Fraktionsvorstösse zur Streichung resp. gegen die Verdreifachung der CO2-Abgabe wurden abgelehnt. Es werden nur noch Finanzhilfen für Langzeitarbeitslosen ausgeschüttet, welche in Kantons- und Gemeindeverwaltungen sowie Organisationen und Unternehmen, die von der öffentlichen Hand einen Leistungsauftrag haben, beschäftigt werden. Allerdings sollen diese Gelder erst fliessen, wenn die Arbeitslosenquote 5 Prozent erreicht. Zum dritten Konjunkturprogramm ist kritisch anzumerken, dass staatliche Interventionen am Arbeitsmarkt grundsätzlich problematisch sind. Hinzu kommt, dass Personen eine Beschäftigung erhalten, die ohnehin eingestellt würden. Auch werden nicht subventionierte Tätigkeiten im Arbeitsmarkt konkurrenziert. Mit Blick auf die inzwischen nach oben korrigierten Konjunkturerwartungen fragt man sich daher zu Recht nach der Zweckmäsigkeit der geplanten Massnahmen, ganz abgesehen davon, dass das dritte Konjunkturprogramm keine Investitionen in die Zukunft enthält. Statt Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen, „investiert“ der Staat direkt in den Arbeitsmarkt. Nach sechs Monaten sind die Gelder ausgegeben und die Arbeitslosen stehen wieder am Anfang.

Krankenversicherungsgesetz

Unter dem Eindruck des zu erwartenden Prämienanstiegs von über 10 Prozent, vereinzelt gar bis zu 20 Prozent, war ein Eintreten auf diese Vorlage praktisch unbestritten. Es war aber keine grosse Begeisterung spürbar, da mit dieser Vorlage die grundsätzlichen Probleme in der Krankenversicherung nicht angepackt wurden. Schlussendlich handelte es sich um eine homöopathische Dosis zum Abbau von Fehlanreizen. Es werden Einsparungen von 110 bis 130 Millionen Franken bei gut 20 Milliarden Kosten resultieren.

Folgende Änderungen sind angesagt:

  • Einführung eines differenzierten Selbstbehaltes zur Stärkung des Hausarztmodells. Wer in Zukunft direkt zu einem Spezialisten statt zum Hausarzt geht, wird einen Selbstbehalt von 20 Prozent leisten müssen. Für einen Hausarztbesuch gilt nach wie vor der Selbstbehalt von 10 Prozent.
  • Telefonwerbung für die Grundversicherung sowie Ausrichtung von Provisionen für den Verkauf von Grundversicherungen wird in Zukunft verboten sein.
  • Wer eine höhere Wahlfranchise wählt, verpflichtet sich künftig für drei Jahre. Wenn sich hohe Behandlungskosten abzeichnen, kann damit nicht im nächsten Jahr wieder zur Minimalfranchise gewechselt werden.
  • In Zukunft müssen alle Patienten einen Verpflegungsbeitrag im Spital leisten. Bisher galt dies nur für Alleinstehende.
  • Die Ärzte werden angehalten, den Patienten ein Generikum zu verschreiben.
  • Die  Aufhebung des Vertragszwanges ab 2012 wurde knapp abgelehnt. Ab diesem Zeitpunkt wären die Kassen nicht mehr gezwungen gewesen, mit allen Ärzten abzurechnen – allerdings nur für ein Jahr, da das ganze Paket auf drei Jahre befristet ist.

Die ständig ansteigenden Gesundheitskosten werden uns leider in den kommenden Jahren noch mehr beschäftigen. Hier sind alle Bürgerinnen und Bürger angehalten, genügend Eigenverantwortung wahrzunehmen.

Militäreinsatz gegen die Piraten in Somalia

Dieses Thema beschäftigte beide Räte bereits mehrere Male. Nachdem der Bundesrat den Entscheid selber nicht fällen wollte, hat er die heisse Kartoffel fallen gelassen und den Schwarzen Peter dem Parlament zugespielt. Der von mir gestellter Antrag, zuerst das Militärgesetz zu ändern, damit für solche konkreten Einsätze auch eine genügende gesetzliche Grundlage besteht, fand im Rat keine Mehrheit. Viele Hunde sind des Hasen Tod: Die „Strapazierung“ unserer sicherheitspolitischen Ausrichtung, die umstrittene gesetzliche Grundlage, die problematischen Abgrenzungen beim Einsatz, das schwierige Verfahren bei Gefangennahmen, ein Einsatz unter einem fremden Kommando und nicht zuletzt auch die Kosten, die mehrheitlich durch das bereits heute mehr als knappe Militärbudget beglichen werden müssten, waren mitunter Gründe, die das Parlament bewog, keine Soldaten nach Somalia zu schicken. Der im letzten Moment eingebrachte Versuch, die Vorlage zu retten, indem „nur“ technische Spezialisten statt Elitesoldaten entsandt würden, scheiterte an grundsätzlichen Überlegungen. Auf meine Anfrage hin verneinte der Bundesrat klar, dass der Somalia- Einsatz notwendig sei, um das Fortbestehen der Spezialtruppe AAD 10 zu sichern.

Doppelbesteuerungsabkommen

Bei den Doppelbesteuerungsabkommen standen im Zentrum zwei Fragen grundsätzlicher Natur. Zum einen ging es um die Voraussetzungen für das Leisten von Amtshilfe bei  Steuerhinterziehung, zum anderen stand zur Diskussion, gegenüber welchen Ländern dies getan werden sollte. Konkret ging es dabei um die Frage, ob Abkommen für OECD-Mitglieder und Entwicklungsländer genau gleich ausgestalten werden sollten. Dies konnte leichter als die Grundsatzfrage beantwortet werden. Da bei Entwicklungsländern andere Interessen im Vordergrund stehen, wurde von diesen Ländern Amtshilfe bei Steuerhinterziehung nicht gewünscht und deshalb in den entsprechenden Abkommen auch nicht aufgenommen.

Bundesrat Merz erläutere im  Rat, dass aus Schweizer Sicht nur dann Amtshilfe bei Steuerhinterziehung möglich sei, wenn der betroffene Steuerpflichtige und im Fall von Bankinformationen die entsprechende Bank im Amtshilfegesuch klar identifiziert werden. Ob schlussendlich auch das betroffene Land dies so interpretieren wird, scheint aber eher noch unklar. Wir tun also gut daran, hier zum vorherein keinen Interpretationsspielraum zuzulassen Gerade diesen unterschiedlichen Auslegungen, im Fall des Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA die unscharfe Abgrenzung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, war unter anderem zuzuschreiben, dass es zu dieser Eskalation im Steuerkrieg mit den USA gekommen ist.

Familienbesteuerung

Eine Mehrheit im Rat setzte sich durch, Familien mit Kindern inskünftig vermehrt steuerlich zu entlasten, was bei der direkten Bundessteuer Mindereinnahmen von 600 Millionen Franken zur Folge haben wird. Stark umstritten war sowohl die Höhe des Fremdbetreuungsabzuges als auch die Frage, wer diesen geltend machen darf. Dabei wurde vor allem auf die „traditionellen“ Familien hingewiesen, die ihre Kinder zu Hause selber betreuen würden und auf ein Zweiteinkommen verzichteten. Der darauf von der SVP eingereichte Vorstoss, einen Abzug für alle Familien zuzulassen, fand jedoch keine Mehrheit im Rat. Der Fremdbetreuungsabzug wurde schlussendlich statt auf 12‘000 auf 10‘000 Franken begrenzt und gilt selbstverständlich nur für ausgewiesene Beiträge. Im Gegenzug wurde der Rabatt auf den Steuerbetrag  von 170 auf 250 Franken pro Kind festgesetzt.

Besuch des russischen Staatspräsidenten

Der Besuch des russischen Staatspräsidenten hatte keinen direkten Einfluss auf die laufenden Geschäfte der Herbstsession. Die aber doch sehr grossen Sicherheitsvorkehrungen verhinderten einen einfachen Zugang ins Bundeshaus. Dies mussten einige Parlamentarierinnen und Parlamentarier büssen, indem sie Abstimmungen verpassten, da sie nicht rechtzeitig ins Bundeshaus gelangen konnten, zu welchem der Zugang für rund eine Stunde komplett gesperrt wurde. Die Abstimmung für einen besseren Schutz bei Telephonverkäufen wurde genau zu diesem Zeitpunkt durchgeführt. Das Gesetz passierte nur dank des Stichentscheides der Präsidentin. Trotz Protesten wurde diese Abstimmung nicht wiederholt. Wer also in Zukunft per Telephon einem Kauf zustimmt, kann diesen künftig innert sieben Tagen rückgängig machen. Einmal mehr regelt nun der Staat etwas, das in der Eigenverantwortung eines Konsumenten wäre.

Glühbirnenverbot

Nachdem der Bundesrat bereits eine Revision der Energieverordnung im Juni beschlossen hatte, die besagt, dass Haushaltgeräte und Elektromotoren nur noch verkauft werden dürfen, wenn sie einer bestimmten Energieklasse entsprechen, hat sich nun der Nationalrat für ein Glühbirnenverbot ab 2012 ausgesprochen. Diese Regelung gilt dann in ganz Europa. Die Diskussion rund um diesen Entscheid zeigte aber vor allem, dass die effiziente Energieausnutzung, die Leistung, die Qualität des Lichtes, gesundheitliche Bedenken, die Entsorgung der quecksilberhaltigen Energiesparlampen und die Lebensdauer sehr unterschiedlich beurteilt werden. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass hier eher ein symbolischer Entscheid getroffen wurde. Ob mit dem Glühbirnenverbot wirklich ein Effizienzgewinn sowie ein Beitrag zu Bekämpfung des Lichtsmogs erreicht werden kann, wage ich sehr zu bezweifeln. 

Kormoranplage

Der bedeutenste Äschenbestand Mitteleuropas liegt im Rheinabschnitt  zwischen Schaffhausen und Stein am Rhein. Seit dem Hitzesommer 2003 ist man bestrebt, den Äschenbestand kontinuierlich wieder aufzubauen. Leider machen aber die riesigen Kormoranpopulationen diese Anstrengungen zunichte. Da Kormorane mittlerweile auch im Winter bei uns sind, sich rasch vermehren, jeden Tag rund 500 Gramm Fisch verzehren und dadurch die Fischbestände schweizweit immer mehr gefährden, hat sich der Nationalrat entschieden, die Schonzeit der Kormorane zu verkürzen sowie die Bestände in den Schutzgebieten zu verringern.

Generelle Flugtreibstoffbesteuerung

In der Schweiz gilt die inländische Flugtreibstoffbesteuerung. Der Kanton Bern hat nun eine Standesinitiative eingereicht,  die verlangt, für alle zivilen Flugzeuge eine generelle Flugtreibstoffbesteuerung einzuführen. Dieser Vorstoss, der eine neue Treibstoffbesteuerung im nationalen Alleingang eingeführt hätte, wurde grossmehrheitlich abgelehnt. Die Schweiz ist an internationale Abkommen gebunden, weshalb die nationale Gesetzgebung dafür ungeeignet ist. Hier ist ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen der internationalen Staatengemeinschaft gefordert. Eine nationale Lösung hätte zusätzlich die Wettbewerbsfähigkeit unserer schweizerischen Luftfahrt massiv eingeschränkt, da die schweizerischen Airlines ungleich stärker von der Besteuerung betroffen gewesen wären als ausländische Airlines, die nur für Flüge aus der Schweiz eine Steuer hätten entrichten müssen.

Eigene Vorstösse:

Zivildienst

Im Jahre 2008 wurde im Parlament die Bestimmung abgeschafft, wonach jeder Schweizer, der zivilen Ersatzdienst leisten will, im Rahmen einer sogenannten Gewissensprüfung darlegen musste, dass er durch das Leisten von Militärdient in einen Gewissenskonflikt gerate. Seit dem 1. April 2009 reicht es, wenn der Wehrpflichtige ein Formular, das er im Internet herunterladen kann, unterschreibt und einreicht. Eine Begründung ist nicht mehr nötig. Seither herrscht in den Rekrutenschulen und in den Wiederholungskursen Alarmstimmung, da sich Armeeangehörige teilweise kurzfristig entscheiden, in den Zivildienst überzutreten. Auch kommt es immer wieder vor, dass militärische Vorgesetze mit der Androhung, sonst ein Zivildienstgesuch einzureichen, genötigt werden, Armeeangehörigen Dispensationgesuche zu bewilligen. Sodann drücken sich zu Beginn der Unteroffiziersschule reihenweise  Armeeangehörige vor der Weiterausbildung, indem sie mit einem Zivildienstgesuch einrücken und dann gleich wieder entlassen werden müssen. Die Gesuche sind bei der Zivildienststelle im EVD in den ersten vier Monaten mehr als um das Sechsfache angestiegen (in vier Monaten über 3000 Gesuche, statt wie bisher 400 bis 500 Gesuche)! Bei der damaligen parlamentarischen Beratung rechnete die zuständige Bundesrätin mit einem "leichten Anstieg". Nun hat sich relativ schnell gezeigt, was die Abschaffung der Gewissensprüfung gebracht hat: Einen massiven Anstieg der Gesuche, da ein 1,5 facher Diensteinsatz im Zivildienst im Vergleich zum Militärdienst als Tatbeweis ungenügend ist. Damit wird die allgemeine Wehrpflicht untergraben und die zukünftigen Bestände der Armee gefährdet. Auch Bundesrat Ueli Maurer sprach von einer in Zukunft reduzierten Anzahl Wehrdienstleistender. Hinzu kommt, dass fraglich ist, ob der Bund überhaupt in der Lage ist, innert nötiger Frist genügend neue Einsatzplätze für Zivildienstleistende zu Verfügung zu stellen, ganz abgesehen davon, dass die Arbeitgeber mit einem massiven Anstieg der EO-Kosten rechnen müssen. Wollen wir die allgemeine Wehrpflicht und die Wehrgerechtigkeit nicht zusätzlich strapazieren und den Zivildienst weiterhin als Ersatzdienst bei echten Gewissensproblemen beibehalten, bedarf die Gewissenskomponente wieder einer Überprüfung. Die heutige Regelung ist nicht verfassungskonform. Sowohl die Verfassung als auch das Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst sehen nämlich vor, dass dieser Weg der Erfüllung seiner Dienstpflicht nur für diejenigen militärdienspflichtigen Personen vorgesehen ist, welche den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können. Ich habe deshalb gefordert, dass wieder eine Gewissensüberprüfung stattfinden muss. Mein Anliegen wurde von Vertretern sämtlicher bürgerlichen Parteien unterschrieben, und ich erwarte eine Behandlung in der Sicherheitspolitischen Kommission in den nächsten Wochen.

Pendlerzüge zwischen Schaffhausen und Zürich

Das leidige Thema der übervollen Zügen und der Verspätungen auf der Strecke zwischen Schaffhausen und Zürich scheint für den Bundesrat kein dringliches Thema zu sein. Auf meine Anfrage hin meinte Bundesrat Moritz Leuenberger, dass der Eindruck „übervolle Züge“ häufig durch eine ungünstige Verteilung der Reisenden entstehe. Man werde aber ab Dezember 2012 halbstündliche Verbindungen zwischen Zürich und Schaffhausen anbieten können und damit die Sitzplatzkapazität erhöhen. Für unsere Region wird es auch in Zukunft sehr wichtig sein, dass sich alle politischen Vertreter für eine rasche Verbesserung unserer Verkehrsanbindungen einsetzen.

Fernsehkonzession für Schaffhausen

Die Verteilung der Fernsehkonzession für die Region Schaffhausen wurde entgegen dem Wunsch des Regierungsrates für eine eigene Konzession an Tele Top verteilt. Gleichzeitig wurde damit dem Schaffhauser Fernsehen eine Absage erteilt, obschon es mit Tele Züri einen Zusammenarbeitsvertrag gehabt hätte. Tele Top erhält rund 732‘000 Fr. pro Jahr, versorgt aber unsere Gegend mangelhaft und hält sich nicht an die Leistungsvereinbarung. Auf meine Anfrage hin bejahte der Bundesrat Schwierigkeiten bei der angedachten Kooperation. Falls hier keine Verbesserung erreicht werde, werde das BAKOM Tele Top anhalten, umgehend eine Alternative zu suchen. Der Bundesrat geht davon aus, dass bis Weihnachten 2009 das verlangte Programm mit dem Programmfenstern umgesetzt wird.

Umsetzung von E-SchKG und Zeitpunkt des Inkraftretens der Schweizerischen Zivilprozessordnung

Bei der Umsetzung des Projekts E-SchKG scheint es in der Praxis einige Probleme zu geben, so dass die vorgesehene Einführung der elektronischen Übermittlung von Eingaben im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen (Art. 33a SchKG)  per 1. Januar 2011 fraglich erscheint. Auf meine Frage zum realistischen Zeitpunkt und wann das definitive Datum der Inkraftsetzung bestimmt werde, musste der Bundesrat eingestehen, dass sein ursprüngliches Ziel, dass alle rund 700 Betreibungsämter in der Schweiz bis zum 1. Januar 2011 der Lage sein werden, Betreibungsbegehren im E-SchKG-Format entgegenzunehmen, nicht erreicht werden kann. Gleichzeitig gab der Bundesrat bekannt, dass Artikel 33a SchKG gemeinsam mit der Schweizerischen Zivilprozessordnung in Kraft gesetzt werden wird. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Bundesrat das Datum des Inkrafttretens der Zivilprozessordnung immer noch nicht definitiv festgesetzt hat und lediglich angekündigt hat, dass er dies „voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres“ tun werde.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Herbst und grüsse Sie freundlich

Thomas Hurter