Rückblick Herbstsession 2010
Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Einmal mehr ist eine reich befrachtete Session zu Ende gegangen. Sicher war die Bundesratswahl in der zweiten Sessionswoche eines der grossen Highlights. Das Parlament hat die beiden Bundesräte Hans-Rudolf Merz und Moritz Leuenberger verabschiedet und Simonetta Sommaruga und Johann Schneider-Amman als Nachfolger gewählt. Der Kandidat der SVP, Jean-François Rime, war in beiden Wahlgängen im Schlussgang, was darauf schliessen lässt, dass eine grosse Mehrheit im Parlament der Meinung ist, dass die SVP als wählerstärkste Partei mit zwei Sitzen vertreten sein müsste. Die im Anschluss an die Session durchgeführte Departementsverteilung fiel im Vergleich zu den Wahlen eher unglücklich aus. Dass ein Jahr vor den Gesamterneuerungswahlen in vier Departementen der Vorsteher wechselt, dient wohl eher den Partikularinteressen einzelner Mitglieder der Landesregierung als dem Gesamtwohl unseres Landes. Es ist zu hoffen, dass die neu zusammengesetzte Landesregierung inskünftig wieder überzeugender nach aussen auftritt sowie kompetenter und geschlossener handelt.
AHV
Mit der 11. AHV-Revision sollte das Ausgabenwachstum der Versicherung gebremst werden. Da sich ab etwa 2015 ein grosses und rasant steigendes Defizit abzeichnet, muss die finanzielle Lage dringend verbessert werden. Bei der 11. AHV-Revision standen drei Themen im Zentrum: Die Angleichung des Frauenrentenalters an jenes der Männer, der Einbau eines „Frühwarnsystems“ bei sich verschlechternden Finanzen sowie die Möglichkeit zur Frühpensionierung. Mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen um ein Jahr hätte man die AHV mit rund 800 Millionen pro Jahr entlastet. Ursprünglich war die Mehrheit der Bürgerlichen im Rat fest entschlossen, die Revision ohne neue Ausgaben auszugestalten. Dennoch wurde die Mitte bei der Flexibilisierung des Rentenalters schwach, was Zusatzkosten von rund 400 Millionen Franken zur Folge gehabt hätte. Damit war das Scheitern der Vorlage besiegelt, da ein Teil der Bürgerlichen die Sicherung der AHV ohne neue Ausgaben angehen wollte, und die Linke mit dem Referendum drohte, weil sie die Vorlage für die Rentnerinnen und Rentner als nicht zumutbar einstufte. Es ist bedauerlich, dass es das Parlament verpasst hat, einen richtigen Schritt zur Sanierung der AHV ohne neue Ausgaben zu machen. Will man unser fundamentales Sozialwerk langfristig sichern, werden wir nicht um eine neue Revision ohne Ausweitung des Leistungskatalogs herumkommen. Es darf nicht vergessen werden, dass es in ungefähr 10 Jahren rund 20% mehr Rentnerinnen und Rentner geben wird, und dies bei stagnierenden Geburtenraten! Nicht alles Wünschbare lässt sich leider finanzieren.
Mietrecht
Äusserst knapp mit nur 88 zu 86 Stimmen bei zehn Enthaltungen hat der Nationalrat den Nichteintretensentscheid der Sommersession 2009 bestätigt und die Vorlage damit endgültig weggefegt. Ziel der Vorlage wäre es gewesen, den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen zu verbessern. Dabei ging es auf der einen Seite darum, mit Hilfe einer Vergleichsmethode zu prüfen, ob die Anfangsmietzinse nicht missbräuchlich hoch seien. Auf der anderen Seite wollte man die Mietzinse von den Hypothekarzinssätzen entkoppeln, um die Mietzinsgestaltung zu vereinfachen und transparenter zu macnen. Neu hätten die Mietzinse der Teuerungsentwicklung folgen sollen.
Der Rat war mehrheitlich der Meinung, dass sich die heutige Regelung eingespielt hätte, die Anzahl der Streitigkeiten sehr gering seien und die Problematik des Hypothekarzinssatzes mit dem Referenzzinssatz entschärft werden konnte. Zusätzlich nehme der geplante Systemwechsel der Vermieterseite viele Instrumente weg. Das knappe Resultat zeigt, wie tief der Graben zwischen den Mieter- und Vermieterverbänden ist. Es ist aber zu erwarten, dass die Revision des Mietrechtes beim nächsten der Anstieg der Hypothekarzinsen erneut auf’s Tapet kommen wird.
Postmarkt
Bei den die Post betreffenden Gesetzesänderungen standen zwei Bereiche im Vordergrund: Die Öffnung des Postmarktes zur Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs sowie die Umwandlung der Post in eine Aktiengesellschaft. Da alle Bürgerinnen und Bürger mit der Post täglich tun haben, ist es nicht weiter erstaunlich, dass die Diskussionen im Nationalrat sehr emotionell geführt wurden. Gleichzeitig wurden viele Anliegen vorgebracht, die nur beschränkt mit dieser Revision zu tun hatten.
Die Sendemenge der Post in der Schweiz ist nach wie vor sehr hoch im Vergleich zu unseren umliegenden Staaten. Ein eigentlicher Einbruch dieser Sendemengen hat in den letzten 10 Jahren auch nicht stattgefunden. Dennoch war das Parlament nicht bereit, eine vollständige Marktöffnung vorzunehmen und beschloss, die Limite für den freien Markt bei Briefen bis 50 Gramm zu belassen. Sodann folgte der Nationalrat dem Schwesterrat und beschloss, die Post von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, die mehrheitlich in Bundesbesitz bleibt. Der Wunsch der linken Ratsseite aus der Post auch noch eine Bank zu machen, die im Inland Kredite und Hypotheken gewähren darf, fand keine Mehrheit. Der Nationalrat war sich mehrheitlich einig, dass für grosse Veränderungen mehr Zeit in Anspruch genommen und die Grundversorgung auch in Randregionen möglichst optimal abgewickelt werden müsse.
Alpenkonvention
Mit der Alpenkonvention aus dem Jahre 2001 bezweckten die Vertragsparteien Schweiz, Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Slowenien sowie die Europäische Gemeinschaft die nachhaltige Entwicklung und den Schutz des Alpenraumes zu fördern. Dieses eigentlich gute Ansinnen hätte aber bei der Umsetzung grosse Probleme mit sich gebracht, weil beispielsweise die Bedürfnisse der Wirtschaft und Gesellschaft in der Konvention zu wenig berücksichtigt werden. Die Schweiz im Zentrum der Alpen wäre am stärksten davon betroffen gewesen. Diese Konvention hätte bei uns auf rund 60% des ganzen Territoriums Auswirkungen gehabt, während es bei den anderen Ländern nur bis etwa 10% ausgemacht hätte. Bei einer Annahme wäre der Tourismus, die Strassenverkehrsplanung sowie zum Beispiel auch die Flugplätze in den Berggebieten massiv eingeschränkt worden. Gegen die Konvention sprach auch die Ungleichbehandlung von Bergregionen und Flachland sowie die Beschränkung unserer eigenen Souveränität durch internationales Recht. Deshalb wurde die Alpenkonvention mit 102 zu 76 Stimmen abgelehnt. Dies ist indessen nicht weiter tragisch, da die Schweiz in Bezug auf die Pflege und den Schutz der Alpen bereits jetzt ein vorbildliches Land ist.
Volksinitiative „für menschenfreundlichere Fahrzeuge“ oder „Offroader-Initiative“
Diese im August 2008 eingereichte Initiative verlangt, dass Personenwagen mit einem CO2-Ausstoss von mehr als 250 Gramm pro Kilometer sowie Fahrzeuge, die schwerer als 2‘200 Kilogramm sind, und Personenwagen mit gefährlichen Frontpartien nicht mehr zugelassen werden. Fahrzeuge, die bereits zugelassen worden sind, dürfen weiterhin verkehren, allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern auf der Autobahn.
Bei einer Annahme wären rund 650 Fahrzeugmodelle betroffen, zwei Drittel davon sind nicht typische Offroader, sondern Limousinen, Kombis, Familienvans und Sportwagen. Faktisch geht es um 80% aller Fahrzeuge in der Schweiz. Diese Sonderlösung würde den Grundsatz der freien Wahl der Verkehrsmittel massiv verletzen und nur in unserem Land gelten. Neben der Bevölkerung wären auch der Handel und das Gewerbe stark davon betroffen.
Unklar ist auch, was unter „gefährlichen Frontpartien“ zu verstehen ist. Hier war man sich überhaupt nicht einig, welche Fahrzeuge nun tatsächlich die Fussgänger mehr gefährden. Die Schweiz beklagt nämlich bedeutend weniger Opfer unter den Fussgängern als viele andere Länder in Europa mit einem geringeren Anteil an Offroadern.
Nicht geklärt ist auch die Frage, welche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gefahren werden dürfen und wie das kontrolliert werden sollte.
Der Nationalrat beschloss, diese Volksinitiative mit 116 zu 58 Stimmen abzulehnen und einen indirekten Gegenvorschlag zu unterbreiten, der eine Teilrevision des CO2-Gesetzes vorschlägt mit dem Ziel, neu immatrikulierte Fahrzeuge an den CO2-Emissionszielen der EU zu orientieren.
Volksinitiative „Jugend und Musik“
Diese eidgenössische Volksinitiative wurde Ende 2008 eingereicht und verlangt, dass Bund und Kantone die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, fördern. Der Bund soll Grundsätze festlegen für den Musikunterricht an Schulen, den Zugang zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil die Schule ganz klar in die Kompetenz der Kantone gehöre und der Sport immer schon eine Ausnahme gewesen sei.
Es ist unbestritten, dass Musik die ganzheitlichen Entwicklung des Menschen fördert. Im Nationalrat stellten sich indessen Vertreter der SVP und der FDP gegen die Initiative. Sie betonten dabei, sie hätten nichts gegen Musik: „Wo man singt, da lass dich nieder, böse Menschen kennen keine Lieder“. Die Initiative widerspreche jedoch dem föderalistischen System. Es gebe noch verschiedene andere förderungswürdige Anliegen; diese müssten aber nicht alle in der Verfassung verankert werden. Es sei auch nicht notwendig, den Bund für die musikalische Bildung verantwortlich zu machen. Auch hätten wir bereits heute eine gut aufgebaute Musikförderung, die bei der Annahme dieser Volksinitiative zu ersticken drohe, da gerade in lokalen Musik- und Gesangsvereinen viele Personen ohne professionelle Ausbildung unterrichten würden und dies in Zukunft nicht mehr tun könnten. Bei den Befürwortern lautete der Tenor, musikalische Bildung dürfe nicht nur jenen Kindern zugänglich sein, deren Eltern ein dickes Portemonnaie hätten. Der Nationalrat sprach sich schlussendlich mit 126 zu 57 Stimmen für das Volksbegehren aus.
Velovignette
Im Parlament wurde überwiegend die Meinung vertreten, dass die heutige Velovignette ausgedient hätte, da eine Mehrheit der Bevölkerung eine Haftpflichtversicherung habe und dadurch eine Überversicherung bestehe. Anfänglichen Bedenken, dass nach der Vignetten-Abschaffung etwa zehn Prozent der Bevölkerung ohne Versicherungsschutz dastehen, trug das Parlament mit einem nationalen Garantiefonds Rechnung. Dieser soll auch Schäden von Unfallverursachern decken, die nicht ermittelt werden oder die über keine Haftplichtversicherung verfügen.
Engpässe im Nationalstrassennetz und Programm Agglomerationsverkehr
Die Botschaft zu den Engpässe im Nationalstrassengesetz listet die Projekte zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassengesetz auf und priorisiert sie. Aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr wird während 20 Jahren rund 20,8 Milliarden zur Verfügung gestellt. Ein Teil dieser Mittel fliesst in die Beseitigung der Engpässe. Konkret beinhaltet die Vorlage einen Bundesbeschluss für die Festlegung zweier dringlicher Sanierungsprojekte des Nationalstrassennetzes (Modul 1: Nordumfahrung Zürich, 6-Spurausabau zwischen Härkingen und Wiggertal, Blegi und Rütihof und Ausbaumassnahmen bei Crissier) und die Freigabe der dafür erforderlichen finanziellen Mittel im Umfang von 1,06 Mia. Franken. Die Inangriffnahme der Projekte des Moduls 1 steht unter dem Vorbehalt genügender Mittel im Infrastrukturfonds. Zudem soll die Bundesversammlung mit dem Bundesbeschluss die Zuordnung der weiteren Projekte zu den Modulen 2, 3 und 4 zur Kenntnis nehmen und die Mittel für die Weiterbearbeitung der Projekte in den Modulen 2 und 3 im Umfang von 175 Mio. Franken freigeben. Die verschiedenen Projekte sind in 4 Module unterteilt. Die Projekte in Modul 1 sind planerisch weit fortgeschritten und werden innerhalb der nächsten 4 Jahre voraussichtlich baureif. Modul 2 und 3 werden weiterbearbeitet und Modul 4 wird zurückgestellt.
Für Schaffhausen und Umgebung sind folgende Engpässe von Interesse: In Modul 2 sind der 6-Spurausbau und die Umfahrung Winterthur sowie der 4-Spurausbau zwischen Andelfingen und Winterthur zu finden. Damit besteht mittelfristig die Chance, dass es endlich einmal eine durchgehende Autobahn zwischen Schaffhausen und Winterthur geben wird. Die zweite Röhre Fäsenstaub befindet sich in Modul 3 und die zweite Röhre Cholfirsttunnel leider in Modul 4. Damit wird diese Strecke vorläufig nicht ausgebaut werden.
Beim Programm Agglomerationsverkehr stehen aus dem Infrastrukturfonds während 20 Jahren 6 Milliarden Franken zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen bereit. Der Beitragssatz des Bundes beträgt 40%: Diese Bundesmittel werden in mehreren Etappen und unterschiedlichen Prioritäten verteilt. In Schaffhausen geht es unter anderem um folgende Projekte: S-Bahn Ausbau, Duraduct, Aufwertung Rheinuferstrasse, Aufwertung Ortsdurchfahrt Beringen, Aufwertung Verkehrsoptimierung Bereich Adlerunterführung/Schwabentor sowie die Aufwertung der Bachstrasse.
Bei der Beratung dieser Vorlage versuchten einzelne Kantonsvertreter erfolglos noch etwas für ihren Kanton „herauszuholen“. Um aber die gesamte Vorlage nicht zu gefährden, wurden sämtliche Einzelanträge abgelehnt.
Milchmengensteuerung
Trotz Abschaffung der Milchkontingentierung hat sich leider der Milchmarkt nicht beruhigt und zahlreiche Familienbetriebe kämpfen um ihr Überleben. Die Motion von SVP Nationalrat Andreas Aebi verlangt, dass den Milchproduzenten ein Werkzeug in die Hand zu geben sei, welches es ihnen erlaubt, die Überschüsse wenn nötig abzutragen, ohne die masshaltenden Produzenten zu stark zu bestrafen. Es ist zu hoffen, dass mit dieser Motion der Grundstein gelegt werden kann, um den kostbaren Rohstoff Milch zu einem fairen Preis auf den Markt zu bringen.
Luftfahrtgesetz und Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen
Beim Luftfahrtgesetz wurden die letzten Differenzen bereinigt. Das Gesetz passierte die Schlussabstimmung problemlos. Sämtliche bürgerlichen Politikerinnen und Politiker unterstützten diese Revision. Das Gesetz regelt die Aufsicht durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und stärkt die Stellung der Luftsicherung Skyguide. Beide Kammern haben den bundesrätlichen Vorschlag für eine Aufsichtsabgabe abgelehnt und stellten sich gegen einen Stellenausbau im BAZL, der jährlich 5 Millionen gekostet hätte. Ein neuer Förderartikel soll die fliegerische Aus- und Weiterbildung sowie die Forschung und Entwicklung in der Aviatik unterstützen. Das neue Gesetz trägt dazu bei, die Schweiz als Exportland zu unterstützen.
Der Nationalrat hat als Erstrat mit 114 zu 56 Stimmen der Motion Hans Kaufmann (SVP/ZH) „Duty-free-Einkäufe bei der Rückkehr aus dem Ausland„ zugestimmt. Neu sollen nicht nur abfliegende sondern auch ankommende Fluggäste in den Duty-free Geschäften der Schweizer Flughäfen einkaufen können. Dies attraktiviert den Wirtschafts- und Tourismusstandort Schweiz zusätzlich. Ein zusätzlicher Vorteil liegt darin, dass die Waren nicht schon beim Abflug oder im Ausland eingekauft werden müssen, womit die Menge und das Gewicht des an Bord genommenen Handgepäcks reduziert werden kann. Der Detailhandel wird im übrigen nicht benachteiligt, da die bestehenden Freimengen für die Einfuhr von Alkohol und Tabak beibehalten werden.
Armee, Ersatz der alten Kampfflugzeuge (Tiger-Teil-Ersatz), 24h Bereitschaft der Luftwaffe
Einmal mehr war auch die Armee ein Thema. Noch immer fehlen leider eine Priorisierung der Mängel innerhalb der Armee und die damit verbundene Kostenschätzung. Der während der Herbstsession noch ausstehende Armeebericht veranlasste sämtliche Entscheidungsträger, zuzuwarten und dadurch die Verunsicherung noch zu vergrössern. Es ist zu hoffen, dass möglichst schnell eine politische Mehrheit für eine starke und gute Schweizer Armee gefunden werden kann.
Der Verschiebungsentscheid bei der Kampfflugzeugbeschaffung des Bundesrates erregte die Gemüter. Es ist ärgerlich, dass der Bundesrat erst jetzt alternative Finanzierungsmöglichkeiten prüfen will, obschon seit mindestens zwei Jahren bekannt ist, dass die Finanzierung eine der zentralen Fragen bei diesem Rüstungsgeschäft ist.
Interessanterweise bejahten der Bundesrat und das Parlament die 24-stündige, abgestufte Bereitschaft der Luftwaffe (Motion Ständerat Hans Hess). Eine Luftwaffe nur zu Bürozeiten, wie sie jetzt besteht, ist sicher keine Lösung. Es müssen in Zukunft auch Einsätze in der Nacht und am Wochenende möglich sein. Diese abgestufte Bereitschaft kostet rund 15 Millionen Franken jährlich. Der Bundesrat blieb allerdings die Antwort schuldig, wie er die Organisation der Luftwaffe in Zukunft mit dem getroffenen Verschiebungsentscheid der Erneuerung der Luftwaffe angehen möchte.
Schweizer Wein im Ausland; Kohäsionszahlungen und Ausschaffungen
Am offiziellen Schweizer Tag der Weltausstellung in Shanghai mussten Bundespräsidentin Doris Leuthard und die geladenen Delegationen im Städtepavillon von Zürich, Genf und Basel mit spanischem Wein anstossen. Es kann doch nicht sein, dass die Schweiz eine solche internationale Werbeplattform nicht nutzt, wenn auf der anderen Seite das Bundesamt für Landwirtschaft Millionen für die Absatzförderung des Schweizer Weines ausgeben möchte. Dies veranlasste mich, eine Motion einzureichen, die verlangt, dass wenn immer möglich, Schweizer Weine und Spirituosen an offiziellen Schweizer Anlässen im Ausland verwendet werden müssen.
Eine Schaffhauser Firma machte mich darauf aufmerksam, dass das im Jahre 2006 vom Bundesrat gegebene Versprechen, dass Schweizer Firmen im Gegenzug mit den gesprochenen Kohäsionsgeldern für die neuen EU-Länder Rumänien und Bulgarien von Aufträgen aus diesen Ländern profitieren können, nicht eingehalten werde. Diese Schweizer Firma durfte sogar nur über eine deutsche Tochterfirma liefern. In diesem Zusammenhang habe ich den Bundesrat angefragt, wie viele Schweizer Firmen bis heute von den geleisteten Kohäsionsgeldern an die EU-Staaten in Osteuropa profitieren konnten und welche Massnahmen der Schweiz offenstehen würden, wenn Schweizer Unternehmen der Zugang zum EU-Markt verwehrt werde. Diese Fragen müssen bis zur nächsten Session vom Bundesrat beantwortet werden.
Seit einiger Zeit werden teilweise Ausschaffungen von abgewiesenen Asylbewerbern aus Sicherheitsgründen nicht mehr zusammen mit anderen Passagieren in Linienflugzeugen durchgeführt, sondern mit eigens dafür gemieteten Flugzeugen. Dies verursacht sehr hohe Transportkosten. Hinzu kommt, wie man den Medien im Oktober entnehmen konnte, dass jede vierte Ausschaffung scheitert und der Bund letztes Jahr für nichtgenutzte Flugbillette über 270‘000 Franken bezahlen musste. Das ist eine nicht akzeptable Verschwendung von Steuergeldern. Ich habe deshalb in der Herbstsession ein Postulat eingereicht, welches den Bundesrat einlädt zu prüfen, welche Mittel und organisatorische Massnahmen notwendig sind, damit die Ausschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern durch die Luftwaffe durchgeführt werden kann.
Bündnerfleisch
Bundesrat Merz verabschiedete sich auf sehr humorvolle Weise. Seine Antwort auf die Anfrage von Nationalrat Jens-Pierre Grin (SVP/VD) betreffend Einfuhr von gepfeffertem Fleisch verursachte bei Bundesrat Merz in der nationalrätlichen Fragestunde einen Lachanfall und sorgte für kollektive Heiterkeit im Parlament. Mittlerweile hat Hans-Rudolf Merz dank Internet in ganz Europa Berühmtheit erlangt.
Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Lesen und weiterhin eine wunderbare Herbstzeit.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Hurter