Rückblick Frühlingsession 2011

Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger

Der zweite Teil der Frühlingssession 2011 wurde mehrheitlich von den Geschehnissen ausserhalb der Schweiz geprägt. Die Umwälzungen in Nordafrika sowie das furchtbare Erdbeben in Japan mit dem anschliessenden Tsunami und der Nuklearkrise beschäftigten das Parlament. Die Situation in Japan führte uns wieder einmal vor Augen, welches Glück wir haben, dass wir in der Schweiz leben dürfen. Es lohnt sich deshalb, sich für unsere Schweiz einzusetzen. Fast alle Parteien haben sich dieses Ziel für die kommenden Wahlen vorgenommen. Es ist zu hoffen, dass dies nicht nur ein Lippenbekenntnis sein wird.

Internationaler Währungsfonds

Die teilweise massiv verschuldeten Staaten haben europaweit beschlossen, sogenannte Rettungsschirme aufzuspannen. Daneben wurde auch eine Aufstockung der Mittel des IWFs (Internationaler Währungsfonds) gefordert. Dies widerspricht eigentlich dem Ziel des IWFs, denn dieser wurde nicht geschaffen, um überschuldete Staaten zu retten, sondern um kurzfristig Zahlungsbilanzhilfe zu leisten. Angesichts der hoffnungslosen Verschuldung einzelner Staaten ist man nun aber scheinbar davon abgekommen und will die Reserven des IWFs von rund 54 Milliarden US-Dollar verzehnfachen! Da auch die Schweiz Mitglied des IWs ist, stand im Parlament eine Sonderhilfe von 16,5 Milliarden Franken, 1 Milliarde Franken für den IWF-Treuhandfonds sowie eine neue Kreditvereinbarung in der Höhe von 12,5 Milliarden Franken, die die 16,5 Milliarden Franken ablösen sollten, zur Diskussion. Leider ist es in der Debatte nicht gelungen, die Mehrheit davon zu überzeugen, dass das Vorgehen des IWFs statutenwidrig ist und es nicht an der Schweiz liegt, den Euro zu retten, zumal bei der EU und dem IWF nicht einmal ein Ansatz eines Konzeptes besteht, wie man die Verschuldungskrise in den Griff bekommen will. Ganz abgesehen davon hat die Schweiz über die Euro-Stützkäufe der schweizerische Nationalbank schon einen wesentlichen Beitrag geleistet und dabei über 20 Milliarden Franken verloren.

Die Anträge der SVP, dass der IWF die Kredite durch Gold sicherzustellen habe, dass die Schweiz sich wenigstens nur in demjenigen Umfang zu verpflichten habe, wie vergleichbare Staaten wie Deutschland, die USA etc. (statt viermal mehr) sowie dass die Zustimmung dem Referendum zu unterstellen sei, wurden leider allesamt abgelehnt.

 

Entwicklungshilfe

Als das definitive Ergebnis des Bundeshaushaltes bekannt wurde, schienen einige Politiker vergessen zu haben, dass diese Morgenröte nur von kurzer Dauer sein wird. So fand sich eine Mehrheit im Nationalrat, die sich für eine Aufstockung der Entwicklungshilfegelder in den Jahren 2011 und 2012 um total 640 Millionen Franken aussprach, wobei die Erhöhung sogar in Prozenten an das Bruttonationaleinkommen gebunden wurde. Mit der Zustimmung der Mitte zur Erhöhung der Entwicklungshilfe wurde das Ja der Linken zur IWF-Finanzierung gekauft.

Grundsätzlich ist diese übereilte Erhöhung der Entwicklungshilfe abzulehnen, zumal auch verpasst wurde, diese an klare Ziele zu binden. Damit ist vorprogrammiert, dass schon bald in anderen Bereichen des Bundeshaushaltes Einsparungen vorgenommen werden müssen. Auf der anderen Seite ist es bedauerlich, dass im Parlament keine Mehrheit zu finden ist, die bereit wäre, für die Sicherheit unseres Landes einen Prozentsatz des Bruttonationaleinkommens aufzuwenden. Sicherheit scheint für viele Parlamentarier gratis zu sein.

Fragen rund um die Doppelbesteuerungsabkommen und die Amtshilfe

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die neuen Doppelbesteuerungsabkommen sowie die zu leistende Amtshilfe sind plötzlich neue Forderungen aufgetaucht. Dies veranlasste mich, dem Bundesrat dazu verschiedene Fragen zu stellen. Auf meine Anfrage, weshalb der Bundesrat beabsichtige, die Anforderungen an Amtshilfegesuche herabzusetzen, indem inskünftig auch andere Angaben zur Identifikation wie beispielsweise Kontonummern statt nur Namen und Adresse des Steuerpflichtigen zuzulassen seien, meinte die zuständige Bundesrätin, es hätte sich eben im Laufe der Zeit gezeigt, dass diese Auslegung etwas zu eng gewesen sei. Es ist doch erstaunlich, wie plötzlich hier ein weiteres Mal die Schweiz bereit ist nachzugeben. Vor dem Hintergrund der durch die deutsche Steuerfahndung bewusst gestohlenen Daten taucht nämlich unweigerlich die Frage auf, ob die illegal erworbenen Bankkundendaten eventuell unvollständig seien und daher versucht wird, mit dem Vorhandenem doch noch zu Informationen aus der Schweiz zu kommen.

Auf meine weitere Frage, wie der Bundesrat feststellen könne, dass die Anfrage nicht auf gestohlenen Daten beruhe, antwortete Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, dass man davon ausgehen könne, dass ein ausländischer Staat die Wahrheit sage! Es liege damit am Steuerpflichtigen oder an der Bank, glaubhaft zu machen, dass das Ersuchen auf einem Datendiebstahl bei einer schweizerischen Bank beruhe. Wahrlich eine sonderbare Auslegung der Beweislast! Man kann erwarten, dass derjenige, der etwas von der Schweiz fordert, auch beweist, dass er seine Angaben rechtmässig erhalten hat. Ich werde mich deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass bei einer Anfrage eines ausländischen Staates zumindest eine Überprüfung der Datenquelle ermöglicht werden sollte.

Der Bundesrat bestätigte einzig, dass die Vorgehensweise von Deutschland gegen Treu und Glauben verstosse und die bilateralen Beziehungen zwischen Rechtsstaaten belaste.

Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes

Diese vorliegende Teilrevision umfasst im Wesentlichen die Bereiche Einsatz, Ausbildungsdienste sowie die Schutzbauten. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die bisher für die Kadermitglieder, Spezialistinnen und Spezialisten jährlich zur Verfügung stehenden Schutzdiensttage, vor allem für die Wiederholungskurse, nicht genügen. Bei den Schutzbauten geht es um eine Werterhaltung des Schutzbautensystems, eine gezielte und reduzierte Schutzraumbautätigkeit und eine finanzielle Entlastung der öffentlichen Hand  

sowie der privaten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Es wird an der Pflicht zum Schutzraumbau in Gebieten mit einem Schutzplatzdefizit festgehalten, jedoch müssen Schutzräume grundsätzlich nur noch bei grösseren Überbauungen erstellt werden. Schlussendlich wurde im Nationalrat dem Streichungsantrag betreffend Pflicht zum Bau von privaten Schutzräumen knapp zugestimmt. Ein Antrag, den Bevölkerungs- und Zivilschutz nicht nur grenznahen Ausland sondern auch im „weiteren“ Ausland einzusetzen, wurde abgelehnt. Dieses Geschäft geht nun noch in den Ständerat und wird sicher nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Vorkommnisse in Japan noch einige Änderungen erfahren.

Grenzwachtkorps

Die von Hans Fehr (SVP/ZH) eingereichte Motion zur Aufstockung des Grenzwachtkorps um 200 bis 300 Personen wurde von der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates in dem Sinne modifiziert, dass der Bundesrat beauftragt wird, das GWK ausreichend zu alimentieren, um eine lagegerechte Kontrolldichte sicherzustellen. Ebenso wird der Bundesrat beauftragt, für eine konkurrenzfähige Besoldung, vorab der jungen Grenzwächter, zu sorgen. Auf eine fixe Zahl Grenzwächter wurde verzichtet.

Sowohl im Bundesrat als auch im Parlament war man grossmehrheitlich der Meinung, dass das Grenzwachtkorps mit seinem heutigen Bestand teilweise an seine Grenzen stosse. Da sich die sicherheitspolizeilichen Aufgaben und vor allem die Herausforderungen im Bereich der Bekämpfung der illegalen Migration stark vervielfältigt haben, braucht es zusätzliches Personal. Die abgeänderte Motion wurde von beiden Räten an den Bundesrat überwiesen.

Sicherheitspolitischer Bericht

Der Sicherheitspolitische Bericht soll die Basis für sämtliche sicherheitspolitischen Belange der Schweiz inklusive der Kantone und Gemeinden bilden. Da der letzte Bericht aus dem Jahre 2000 stammt, gab das Parlament richtigerweise den Auftrag, diesen zu überarbeiten und ihn in regelmässigen Zeitabständen der aktuellen Entwicklung anzupassen. Mit diesem Vorgehen waren sämtliche Parteien einverstanden.

Der neue Sicherheitspolitische Bericht umfasst die Entwicklung der letzten zehn Jahre. Es wurde eine gute und umfassende Analyse der Bedrohungen in und um die Schweiz gemacht. Dennoch wurde von verschiedenen Seiten Kritik am Bericht geübt: Es sei keine Priorisierung der Bedrohungen aufgeführt, die Armee sei zu wenig detailliert aufgenommen, die Sicherheitsarchitektur der EU sowie die Klimasituation seien zu wenig oder gar nicht berücksichtigt worden, man vermisse die Bedrohung durch Atomkraftwerke und Rohstoffhandel etc.. Aus dem Gesagten wird schnell klar, dass der Begriff Sicherheitspolitik sehr unterschiedlich ausgelegt wird und es schwierig werden würde, einen gemeinsamen Nenner zu finden.

Dennoch nahm das Parlament diesen Bericht zur Kenntnis und lehnte sämtliche Anträge auf Rückweisung ab. Denn damit wäre ausser einem weiteren Zeitverlust nichts erreicht worden und hätte das Erscheinen des noch ausstehenden Armeeberichts weiter verzögert.  

Beschaffung von Kampfflugzeugen

Der Nationalrat hat mit grosser Mehrheit eine Motion der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates überwiesen, die verlangt, dass der Ausgabenplafond für die Armee erhöht wird, damit eine Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen angegangen werden kann. Diese Motion entstand aus der Zusammenarbeit verschiedener bürgerlicher Parlamentarier. Im Nationalrat war man der Meinung, dass die Luftwaffe in Friedens- aber auch in Kriegszeiten einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit unseres Landes leiste. Da eine Erneuerung der Luftwaffe Jahre dauert, muss dies genügend früh angegangen werden. Eine erneute Verschiebung der Verjüngung der Flotte hätte zur Folge, dass als nächster Schritt die Gesamterneuerung der Luftwaffe anstehen würde. Dies wäre kaum auf einmal zu finanzieren. Der Nationalrat war deshalb der Meinung, dass es nicht angehe, dass der Bundesrat die Notwendigkeit eines Teilersatzes der Luftwaffe bejahe und eine Evaluation über Jahre mache, um anschliessend zu verkünden, dass die Schweiz sich diese Ausgaben nicht leisten könne.

Die Sicherheit unseres Landes ist die Grundbedingung für ein Leben in Freiheit und für ein gutes Gedeihen der Wirtschaft. Wir können und dürfen uns keinen löchrigen Luftschirm leisten. Es ist als richtungsweisend zu werten, dass der Nationalrat endlich festgestellt hat, dass sich die Schweiz eine tranchenweise Erneuerung der Luftwaffe leisten muss und kann. Ich habe in diesem Zusammenhang verschiedene Beschaffungs- und Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt, die nun geprüft werden.

CO2-Gesetz

Eine Mehrheit des Parlaments will die Treibhausgase bis 2020 um 20 Prozent gegenüber dem Ausstoss im Jahre 1990 reduzieren. Um dies zu erreichen, sind auf der einen Seite eine CO2-Abgabe und auf der anderen Seite der Handel mit Emissionszertifikaten vorgesehen. Wer das Klima wenig belastet, soll profitieren. Im Gegenzug soll derjenige, der viel CO2 produziert, bezahlen. Hervorzuheben ist, dass dieses Ziel nur mit Massnahmen im Inland erreicht werden soll. Gerade aufgrund der durch die Katastrophe in Japan nun in den Vordergrund gerückten Energieverlagerungspolitik ist es aber fragwürdig, ob sich unsere Volkswirtschaft einen solchen Alleingang leisten kann.

Der ursprüngliche Vorschlag des Bundesrates zu einem CO2-Gesetz ging ebenfalls sehr weit, sah aber auch Investitionen in Klimaprojekte in Schwellen- und Entwicklungsländern vor. Die Abgabe hätte via Krankenkassenprämie wieder an die Bevölkerung zurückzufliessen sollen. Damit wäre die CO2-Abgabe nicht als Steuer sondern als reine Lenkungsabgabe konzipiert gewesen. Das Parlament hat sich leider für den falschen Ansatz „Steuer“ entschieden und eine direkte Rückführung an die Bevölkerung abgelehnt. Damit wird vor allem der Mittelstand diese verfehlte Klimapolitik bezahlen müssen. Statt Emissionsminderungen auch im Ausland zuzulassen, wurden solche Lösungen schlechtgeredet, obschon mit dieser Möglichkeit mit dem gleichen Mitteleinsatz ein weit grösserer Effekt erzielt werden könnte. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass das Klima nicht an der Landesgrenze aufhört. Mit der jetzt getroffenen Entscheidung, nur inländische Massnahmen anzuerkennen, werden wir in der Schweiz einen übermässigen  

Einsatz leisten müssen. Oel-, Benzin und Diesel werden dadurch rund 30 Rappen pro Liter teurer. Bezahlen werden dies Mieter, Hausbesitzer und Autofahrer, aber auch die Industrie sowie die KMUs und zuletzt halt auch alle Konsumentinnen und Konsumenten.

Da die betroffenen Energiequellen nicht nur direkt für den Transport benötigt werden, sondern auch zur Herstellung vieler Produkte in der Schweiz, ist ein wesentlicher Faktor unserer Wirtschaft betroffen. Mit weiteren Effekten wie höhere Lebensmittelpreise, steigende Nebenkosten bei Mieten und Gefährdung von Arbeitsplätzen ist zu rechnen. Damit ist es durchaus möglich, dass vor lauter Klimazielen die eigene Wirtschaft ins Stottern kommt. Da tönen doch die Worte des Schweizer Preisüberwachers anlässlich der Jahrespressekonferenz im Februar dieses Jahres, man solle doch im Ausland einkaufen, um den Druck auf die Schweizer Preise zu erhöhen, wie ein Hohn.

Es könnte also durchaus sein, dass das Parlament mit seinem Entscheid vielleicht einen prima vista mutigen Schritt in der Klimapolitik gemacht hat, sich aber herausstellen wird, dass wir dies gar nicht bezahlen können. Zu guter Letzt rückt das ursprüngliche Ziel, nämlich eine Verbesserung unseres Klimas, in weite Ferne. Gerade jetzt, wo der Ruf nach Gas-Kombikraftwerken als Alternative zu Kernkraftwerken laut wird, wird man die Frage der CO2 -Emissionen vielleicht noch einmal überdenken müssen.

Nordumfahrung Zürich

Der Nationalrat hat einen Vorstoss der nationalrätlichen Verkehrskommission angenommen, der verlangt, dass das Projekt „A1/A20-Nordumfahrung Zürich, 3. Röhre Gubrist“ nochmals im Hinblick auf eine Überdeckung bei Weinigen zu evaluieren sei. Die Gegenargumente wie Verfahrensänderung (Vorentscheide der kantonalen Regierung umgehen), Sicherheitsaspekte (knappe Verflechtungs- und Einspurstrecken) sowie die zusätzlichen Kosten schienen wenig zu überzeugen. Eine Mehrheit des Nationalrates befand, dass die Verkehrsführung beim Gubristtunnel für die Region Zürich aber auch für die Schweiz von enormer Bedeutung sei und deshalb hier zusätzliche Lösungsvarianten geprüft werden müssen.

IV-Revision

In der Frühlingssession 2011 konnte er erste Teil der 6. IV-Revision abgeschlossen werden. Im wesentlichen wurden vier Hauptbereiche behandelt:

                Eingliederungsorientierte Renten: eine aktive Förderung der Wiedereingliederung und dadurch eine Reduzierung der Zahl der Renten

                Neuregelung des Finanzierungsmechanismus: der Anteil des Bundes sollen von den laufenden Ausgaben der IV entkoppelt werden und sich nur noch nach der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung richten

 

 

                Preissenkungen im Hilfsmittelbereich: mehr Wettbewerb bei den Hilfsmitteln zulassen, da die gegenwärtigen Kosten zu hoch sind sowie günstigere Einkaufsbedingungen aushandeln

                Assistenzbeitrag: zur Förderung einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung soll eine neue Leistung – der Assistenzbeitrag – eingeführt werden

 

Auch mit der vollständigen Umsetzung dieses Paketes wird nicht einmal ganz die Hälfte des jährlichen IV-Defizits von rund einer Milliarde abgedeckt werden. Es ist daher dringend nötig, dass das zweite Massnahmenpaket von Bundesrat und Parlament angegangen wird.

Wie viel Ferien brauchen wir?

In der Frühlingssession wurden verschiedene Vorstösse zum Thema Ferien behandelt, unter anderem die Volksinitiative „6 Wochen Ferien für alle“.

Der heutige gesetzliche Ferienanspruch beträgt 4 Wochen Ferien pro Jahr. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz profitieren aber von den Regelungen in Gesamtarbeitsverträgen und von firmeninternen Abmachungen, die Ferien über diese gesetzliche Regelung gewähren. Zudem kommen zu den Ferien noch alljährlich 8 bis 10 Feiertage hinzu.

Gegen eine Ausdehnung des Ferienanspruchs wurde vorgebracht, dass dies vor allem die KMU’s treffen, die internationale Konkurrenzfähigkeit darunter leide und, eine Erhöhung der Lohnkosten nach sich ziehen würde. Mikrobetriebe wären gar nicht in der Lage, die ausfallende Arbeitszeit zu ersetzen. Der Vergleich mit Ausland zeige, dass derartige Eingriffe in den Arbeitsmarkt mit höherer Arbeitslosigkeit verbunden seien.

Eine Mehrheit des Parlaments befand, dass diese Vorlagen einen unnötigen Eingriff in die Sozialpartnerschaft bedeuten, dies auch unter dem Aspekt, dass im Rahmen der Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge der Trend Richtung Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle gehe. In der Schlussabstimmung lehnte der Nationalrat die Initiative für sechs Wochen Ferien mit 110 zu 61 ab. Ebenfalls beschloss der Nationalrat, keinen Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Sportförderungsgesetz

Grundsätzlich geht es bei diesem Gesetz um die Erweiterung des Programms „Jugend und Sport“ für Kinder ab dem fünften Altersjahr, um die Beibehaltung der Kompetenz des Bundes für die Festlegung von Umfang und Qualität des Sportunterrichtes an Volks- und Mittelschulen, um eine vermehrte Dopingbekämpfung sowie um die Verstärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen.

Zu reden gab, ob eine Mindestzahl von Sportlektionen in der obligatorischen Schule gesetzlich festgelegt werden sollte. Aus föderalistischen Gründen müsste dies eigentlich  

abgelehnt werden, aber gerade im Bereich der Bewegungsförderung hat die Vergangenheit gezeigt, wie gross der Druck auf Turnstunden im Lektionenplan der Schulen ist. Auch die Kantone haben sich für drei Sportstunden ausgesprochen. Schlussendlich stimmte der Nationalrat mehrheitlich einer Festlegung von drei Turnlektionen während der obligatorischen Schulzeit zu. Für den Nationalrat war entscheidwesentlich, dass nicht einer schleichenden Untergrabung des Turnobligatoriums Beihilfe leisten wollte. Leider konnte sich der Ständerat dem nicht anschliessen. Damit wird dieses Thema in einer der nächsten Session wiederum behandelt werden müssen.

Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger

Ich wünsche Ihnen einen schönen Frühlingsanfang und grüsse Sie freundlich

Thomas Hurter