Rückblick Herbstsession 2011
Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Mit der Herbstsession 2011 ist die 48. Legislaturperiode zu Ende gegangen. Es standen einmal mehr zahlreiche bedeutende Geschäfte auf dem Programm: Armeebericht, Massnahmen gegen die negativen Auswirkungen der Frankenstärke, Hochschulförderungsgesetz oder die Too-big-to-fail-Vorlage, um nur einige wenige zu nennen.
Ausserordentliche Session zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Bevölkerung
Der Grundtenor lautete, dass es unserer Wirtschaft gut gehe und es sogar an Arbeits- und Fachkräften mangle, dennoch würden einzelne Branchen und Gebiete aber einen Einbruch spüren. Die besondere Betroffenheit unseres Kantons durch die Eurokrise hat mich bewogen, den Bundesrat anzufragen, ob im Rahmen des Konjunkturprogrammes gezielte Massnahmen für die Grenzregionen vorgesehen seien. Der zuständige Bundesrat Johann Schneider-Ammann erklärte, dass keine spezifischen regionalen Massnahmen vorgesehen seien. Die Definition von "Grenzregion" sei nicht machbar, daher gebe es keine Grundlage, um ganz spezifische Massnahmen für diese Regionen wirken zu lassen. Dagegen sei das Seco derzeit daran, mit den Kantonen die Globalkredite für die Jahre 2012 bis 2015 für die regional- und damit strukturpolitische Förderung auszuhandeln. Immerhin konnte ich in diesem Zusammenhang die Zusicherung des Secos erlangen, dass die Förderung der Beherbergungswirtschaft in Form von Darlehen auch in Gebieten ausserhalb der Fremdenverkehrsregionen und Badekurorte Anwendung finden dürfe.
Der Bundesrat hatte im August 2011 ein 2 Milliardenpaket zur Stärkung des Werkplatzes beschlossen, welches aufgrund der Reaktionen in der Öffentlichkeit dann eilends wieder zusammengestrichen wurde. Der noch verbleibende Teil der Massnahmen besteht nicht aus Sofortmassnahmen, sondern eher aus einer Art Konjunkturprogramm zur Ausnützung der im Rahmen der Schuldenbremse verwendbaren Überschüsse. Die wichtigsten Bereiche, denen mit Krediten geholfen werden soll, sind: Die Arbeitslosenversicherung (500 Millionen Franken), die Exportförderung (10 Millionen Franken), der Tourismusbereich (100 Millionen Franken), die Technologie- und Innovationsförderung ( 212,5 Millionen Franken) sowie der Verkehr ( 46,5 Millionen Franken).
Die Parlamentarier waren sich grossmehrheitlich einig, dass die momentane Verunsicherung vor allem durch die Staatsschuldenkrisen in Europa und den USA hervorgerufen worden sei. Die schweizerische Schuldenbremse ist mittlerweile zum Vorbild vieler Nationen geworden. Die Nationalbank hätte das einzig Richtige getan, nämlich einen Mindestwechselkurs festzusetzen. Allerdings wagt niemand zu erwähnen, dass sich damit die Schweiz in eine direkte Abhängigkeit zum Euro gebracht hat, und dass die Ausdehnung der Geldmenge auch irgendwann wieder einmal gestoppt und sogar rückgängig werden muss.
Die Debatte endete mit einer Flut von Vorstössen von A wie Allgemeinverbindlichkeit von Gesamt- und Normalarbeitsverträgen bis zu Z wie Zweitwohnung. Leider wurden verschiedene Anträge, die eine befristete Mehrwertsteuersenkung verlangten, was vermutlich die am schnellsten und gesamtschweizerisch wirksamste Massnahme gewesen wäre, nicht überwiesen.
Motion „Forschung und Entwicklung in der Schweiz stärken
Leider wurde meine Motion „Forschung und Entwicklung in der Schweiz stärken“, die vom Nationalrat im April 2011 mit 100 zu 60 Stimmen angenommen wurde, im Ständerat abgelehnt. Es wurde damit verpasst, dass die Schweiz ihre technologische Leistungsfähigkeit sichern und weiter ausbauen kann. Die europäische Konjunkturschwäche und die zunehmende Konkurrenz aus Asien zwingt unser Land, neue Wege zu gehen. Im Ständerat sprach sich eine Mehrheit dagegen aus, weil die Motion zu präzise formuliert sei und Mindereinnahmen beim Bund zu erwarten seien. Ständerat Hannes Germann (SVP/SH), der sich für meine Motion einsetzte, machte vergeblich darauf aufmerksam, dass in der EU gewisse Länder wie z.B. Belgien Steuerfreibeträge oder Steuergutschriften für Investitionen in Forschung und Entwicklung eingeführt hätten und Unternehmen, die besonders qualifiziertes Personal einstellen würden, Steuerabzüge pro Mitarbeiter von bis zu 25‘000 Euro vom zu versteuernden Gewinn gewähren würden. Darüber hinaus sei es den Unternehmen gestattet, für Forschungsmitarbeiter, die an einem Forschungsprojekt in einer Universität arbeiten, lediglich 50 Prozent der Lohnquellensteuer an die Behörden abzuführen und dadurch ihre gesamten Beschäftigungskosten zu senken. Die Mehrheit des Ständerates war indessen aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht gewillt, einer zukunftsträchtiger, kreativer Lösung, mit der auch ein neuer Ansatz im Steuerstreit hätte gewählt werden können, sein Placet zu geben. Interessanterweise erwähnte dann aber Bundesrätin E. Widmer-Schlumpf zum Schluss, dass auch bei einer Ablehnung meiner Motion der Bundesrat in dieser Frage nicht untätig bleiben wolle! Ich bin gespannt, wie ernst sie dies gemeint hat.
Motion „Senkung der LSVA zur Stärkung der Wirtschaft und der Konsumenten“
Um das arg gebeutelte Transportgewerbe zu entlasten, habe ich am Schluss der Herbstsession 2011 eine Motion zur Senkung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) um 20% eingereicht. Zusätzlich ist in den kommenden Jahren auf weitere tarifliche Erhöhungen, Anpassungen im Bereich der Teuerung sowie auf eine Abklassierung der EURO-Normen zu verzichten. Da 80% aller Transportleistungen im Binnenverkehr und 75% im Import und Export auf der Strasse erbracht werden, verteuert der Transport die Produktion wie auch Dienstleistungen. Durch den Einbruch der Konjunktur und die Frankenstärke hat sich die Situation verschärft. Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage ist dringend eine Korrektur nötig. Von meiner Motion würden nicht nur die gesamte Wirtschaft profitieren, sondern auch die Konsumenten spürbar entlastet.
Motion „Offizielle Schweizer Anlässe im Ausland mit Schweizer Wein und Spirituosen“
Nachdem der Nationalrat meine Motion „Offizielle Schweizer Anlässe im Ausland mit Schweizer Wein und Spirituosen“ angenommen hatte, hat dies nun auch der Ständerat so bestätigt. Damit sollte nicht wieder vorkommen, dass geladene Delegationen aus Wirtschaft und Politik wie 2010 am offiziellen Schweizer Tag der Weltausstellung in Shanghai mit spanischem Wein anstossen müssen!
Ausserordentliche Session zur Zuwanderung und Asylwesen
Die Zuwanderung sowie das Asylwesen beschäftigte das Parlament in der Herbstsession im Rahmen einer ausserordentlichen Session. Verschiedene Probleme im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit, der Umsetzung von Schengen-Dublin und der Asylpolitik wurden je nach Parteicouleur entsprechend pointiert diskutiert.
Grossmehrheitlich wurde aber anerkannt, dass die Schweiz für die ausländische Bevölkerung attraktiv sei. Dies zeigt sich zum Beispiel an den veröffentlichten Nettozuwanderungszahlen im vergangen Jahr in der Grösse des Kantons Schaffhausen. Oder anders ausgedrückt sind in den letzten fünf Jahren rund 360‘000 Menschen neu in die Schweiz gekommen.
Die starke Zuwanderung hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Man war sich mehrheitlich einig, dass Missbräuche bekämpft werden müssen, so verlangte beispielsweise die BDP, dass der Familiennachzug auf das völkerrechtliche Minimum beschränkt werden sollte.
Die Umsetzung von Schengen-Dublin klappt leider auch nicht ganz wie vorgesehen. Da verschiedene Länder an den Aussengrenzen nun andere Probleme haben (wie zum Beispiel Griechenland), werden seit Monaten Asylsuchende in der Regel nicht mehr in ihre Ursprungsländer zurückgebracht. Transitländer wie Italien geben sich gar nicht erst Mühe, Massnahmen zu ergreifen, sondern sind froh, wenn Asylsuchende weiterreisen. Dies habe ich übrigens selber miterlebt, als ich vor Wochen acht Asylsuchende von Zürich/Kloten mit der Swiss nach Rom zurückbringen wollte. Beim Flugzeug erschienen nur sechs, da bereits zwei verschwunden waren. Der überbringende Polizist meinte dann nur, dass diese am andern Tag sicher wieder auftauchen würden und diejenigen, die ich jetzt mitnehme, vermutlich bald wieder in der Schweiz sein würden. Auf meine Frage an Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga, was man zu tun gedenke, um zu verhindern, dass im Rahmen des Dublin-Verfahrens Personen nach Italien zurückgeschickt würden, die dann wieder in die Schweiz kommen und hier wieder ein Asylgesuch stellen würden, so dass das Verfahren wieder zu laufen beginne, erklärte sie, dass ihr diese Missstände bekannt seien und sie mit Italien im Gespräch sei.
Probleme bereiten aber auch die vielen Asylgesuche, und da steht erstaunlicherweise immer noch Eritrea an zweiter Stelle nach Serbien. Die Schweiz nimmt als einziges Land in Europa Dienstverweigerer aus Eritrea auf. Dabei wurde auch erwähnt, dass die Verfahrensdauer in der Schweiz einfach zu lange gehe. Ein Verfahren für einen abgewiesenen Asylsuchenden dauert derzeit rund 1‘400 Tage, also über 3 ½ Jahre.
Trotz mehrstündiger Diskussion wurden keine Vorstösse zur Steuerung oder Kontrolle der Zuwanderung angenommen. Hingegen wurden Vorstösse zum Datenzugriff der Sozialversicherungen, zu effizienteren Dublin-Vollzügen, zur Einführung einer Charta bei Einbürgerungen, zu missbräuchliche Ferienreisen von vorläufig Aufgenommen und zur Koppelung der Entwicklungshilfe an kooperatives Verhalten im Asyl- und Ausländerbereich überwiesen.
Armee
Im letzten Frühjahr hat das Parlament den sicherheitspolitischen Bericht des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Dieser Bericht deckt die ganze Breite der Sicherheitspolitik unseres Landes ab, wobei die Armee ein wesentliches Instrument bildet. Sie ist die strategische Sicherheitsreserve unseres Landes. Der Bundesrat hat deshalb zusätzlich einen Armeebericht erarbeitet, den er im Oktober 2010 verabschiedet hat. Dieser Bericht enthält eine Analyse des gegenwärtigen Stands der Armee sowie die geplante Weiterentwicklung in Übereinstimmung mit dem sicherheitspolitischen Bericht.
Wesentlicher Bestandteil des Armeeberichtes sind die Leistungen, die Grösse und die Kosten der Armee, was auch die Frage der Teilerneuerung der heutigen Tiger-Kampfflugzeugflotte umfasst. Nachdem die Vorlage verschiedentlich in den Räten hin und her beraten wurde, konnte gegen Ende der Herbstsession 2011 definitive Beschlüsse gefasst werden. Das Parlament einigte sich auf eine Halbierung der heutigen Armee auf 100‘000 AdA (Angehörige der Armee), einen Ausgabenplafonds von 5 Milliarden und erteilte den Auftrag, die Erneuerung der Kampfflugzeugflotte umzusetzen. Da während der letzten Jahren das VBS das einzige Departement war, dem immer weniger finanzielle Mittel zugeflossen sind, benötigen die Betriebskosten mittlerweile rund 2/3 der Gesamtausgaben, weshalb immer weniger Investitionen getätigt werden können. Mit der Erhöhung des Ausgabenplafonds auf 5 Milliarden, dies entspricht rund 1% des BIP, können nun Ausrüstungslücken geschlossen sowie die Erneuerung der Luftwaffe umgesetzt werden.
Entgegen der von vor allem von Mitte-Links aufgestellten Behauptung, trifft es auch nicht zu, dass die Kampfflugzeuge einer Volksabstimmung hätten unterstellt werden müssen. Es wurde nichts am Volk vorbeigeschmuggelt, denn dem Schweizer Volk wurde noch nie ein Rüstungsprogramm zur Abstimmung unterbreitet. Die seinerzeitige Abstimmung über die FA-18 Kampfflugzeuge im Jahre 1994 erfolgte aufgrund einer Volksinitiative, die den Kauf verhindern wollte. Da der Bund seine Aufgaben, wozu unter anderem von Verfassungs wegen die Wahrung der Sicherheit und Souveränität der Schweiz gehört, mit dem ordentlichen Budget erfüllen muss, ist es auch systemgerecht, dass die Kampfflugzeugbeschaffung ins ordentliche Budget aufgenommen wurde. Als die einmalige und kurzfristige Erhöhung der Entwicklungshilfe von rund 640 Millionen Franken im April dieses Jahres im Parlament beschlossen wurde, rief auch niemand nach einer Volksabstimmung. Im Übrigen scheint die Linke vergessen haben, dass sie vor zwei Jahren einen Antrag der SVP für ein Finanzreferendum bei grösseren Bundesausgaben abgelehnt hat! Selbstverständlich ärgern sich die Grünen und Linken, dass sie ihre Volksinitiative zurückgezogen haben. Aber diese Möglichkeit steht ihnen nach wie vor offen.
CO2-Gesetz
Einmal mehr wurde auch wieder über das CO2- Gesetz beraten, da noch verschiedene Differenzen vorhanden waren. Dieses Gesetz ist als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative „Für ein gesundes Klima“ vorgesehen. Aufgrund der nationalrätlichen Beratung im Frühling 2011 gab es eine Mehrheit, die die Treibhausgase bis 2020 um 20 Prozent gegenüber dem Ausstoss im Jahre 1990 reduzieren wollte. Neben der CO2-Abgabe war ein Handel mit Emissionszertifikaten bei einer alleinigen Inlandkompensation vorgesehen.
Bei der jetzigen Beratung wollten SP und Grüne das Gesetz nicht gefährden und zogen daher ihre Anträge für eine Treibstoffabgabe zurück. Mit einem knappen Entscheid von 94 zu 92 Stimmen sprach sich der Nationalrat dafür aus, dass Gaskombikraftwerke bis zu 50% ihrer CO2-Emissionen im Ausland kompensieren dürfen.
Das Gesetz ist trotz des vom Nationalrat beschlossenen Verzichts auf eine CO2-Abgabe bei Diesel und Benzin wirtschaftsfeindlich. Es gibt keine Verbesserungen für Unternehmen, die sich für eine freiwillige Teilnahme bei der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) entscheiden. Zudem werden die meisten KMU eine rund doppelt so hohe CO2-Abgabe bezahlen müssen, da zusätzliche Mittel für die Aufstockung der Subventionen im Gebäudebereich benötigt werden.
Da sich der Ständerat in der Herbstsession nicht mehr mit der Revision des CO2-Gesetzes befasst hat, wird erst nach den Wahlen definitiv entschieden, ob eine CO2-Abgabe auf Benzin eingeführt wird.
Hochschulen
Leider wurden mit der Verabschiedung des neuen Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzes (HFKG) die Schweizer Hochschulen nicht gestärkt. Weil das neue Gesetz vom regionalen Ausgleich und nicht vom Wettbewerb als Ordnungsprinzip geprägt ist, ist eine Nivellierung nach unten nicht ausgeschlossen. Besonders problematisch ist auch, dass die ETH in den Einflussbereich der Kantone gerät und um ihre privilegierte Stellung fürchten muss. Die Autonomie der einzelnen Bildungsinstitutionen bleibt auf der Strecke. Die Schweiz wird nun darauf achten müssen, dass dieses neue Gesetz sich nicht negativ auf die Qualität der Schweizer Hochschulen auswirkt. Dies wäre langfristig für die Schweiz fatal, stellt doch die exzellente Qualität von Bildung und Forschung im Hochschulbereich eine zentrale Voraussetzung für die hohen Innovationsleistungen der Schweizer Wirtschaft dar.
Interpellation „Zukunft von Schweizer Arbeitsplätzen auf dem Flughafen Basel-Mülhausen“
Meine Interpellation nimmt Bezug auf die derzeit unsichere Situation von Schweizer Arbeitsplätzen auf dem Flughafen Basel-Mülhausen, welche durch ein Urteil des Kassationshofes in Paris aus dem Jahre 2010 ausgelöst wurde. Danach gilt, anders als bisher, dass französisches Arbeitsrecht auch auf im sogenannten "Secteur Suisse" angesiedelte Schweizer Unternehmen Anwendung findet. Zusätzlich fordern die französischen Behörden von den Schweizer Firmen Steuern ein. Das einseitige Vorgehen der französischen Behörden im sogenannten „Secteur Suisse“ löste im Bundesrat einige Diskussionen aus.
Der Bundesrat führte aus, dass seit 2006 diese Problematik mit Unterstützung der zuständigen Bundesstellen sowie der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom Bundesamt für Zivilluftfahrt und der entsprechenden französischen Stelle behandelt werde. Der Bericht dieser Stellen habe nach der offiziellen Präsentation im Oktober 2009 bei den französischen Behörden keine Zustimmung gefunden. Obschon der Bund daraufhin 2010 eine Beratergruppe gegründet hatte, wurde bisher wenig erreicht. Die Schweiz hatte im Rahmen einer französisch - schweizerischen Arbeitsgruppe bereits einen Vorschlag eingebracht, zu dem sich Frankreich bisher nicht geäussert hatte. Dank dem nun entstandenen parlamentarischen Druck ist wieder etwas Bewegung in diese Diskussionen gekommen. Interessanterweise äussert sich der Bundesrat auf meine Fragen dahingehend, dass eine Verlagerung der Aktivitäten auf den Flugplatz Dübendorf oder auf einen anderen Standort nicht vorgesehen sei. Allerdings wäre er bereit, dies erneut zu prüfen, wenn die betroffenen Unternehmen auf dem Flughafen Basel-Mühlhausen das einseitige Vorgehen der Franzosen akzeptieren müssten. Wollen die Franzosen einige hundert Arbeitsplätze im Elsass nicht gefährden, so tun sie also gut daran, im „Secteur Suisse“ weiterhin schweizerisches Arbeits- und Steuerrecht zu anerkennen.
Too big to fail
So einfach der Titel, so komplex die Vorlage. Etwa so könnte man die Beratungen zu dieser Vorlage zusammenzufassen, weshalb ich mir erlaube, hier nur die Eckpunkte zu erwähnen.
Zur Ausgangslage: Die Finanz- und Wirtschaftskrise machte 2008 staatliche Massnahmenpakete in historischen Grössenordnungen zur Stabilisierung des Finanzsystems und zur Rettung einzelner Finanzinstitute in den USA, in praktisch allen europäischen Ländern und auch in der Schweiz unvermeidbar. Die Schieflage einer Schweizer Grossbank hat eindrücklich gezeigt, dass dadurch das Funktionieren des gesamten Finanz- und Wirtschaftssystems bedroht sein kann. So erarbeiteten 2008 der Bundesrat, die Schweizerische Nationalbank und die damalige Eidgenössische Bankenkommission, die heutige Finma, ein Massnahmenpaket, in dessen Zentrum die Stabilisierung der UBS stand. Da die Möglichkeit besteht, dass es nicht bei einem Einzelfall bleibt, sind nachhaltige Massnahmen zur Begrenzung der von Grossbanken ausgehenden systemischen Risiken erforderlich. Im Dezember 2008 einigte sich die Bankenkommission mit den Grossbanken auf höhere Eigenmittelziele bis 2013 und auf die Einführung einer Leverage Ratio, also einer Quote des Eigenkapitals im Verhältnis zum Fremdkapital. Zudem hat sie mit den Grossbanken ein neues Liquiditätsregime vereinbart, das per 30. Juni 2010 in Kraft getreten ist. Eine angemessene Ausstattung mit Liquidität ist neben Eigenkapital für die Widerstandsfähigkeit von Grossbanken unabdingbar. Ebenso ist auf den 1. Januar 2011 eine Revision der Eigenmittelverordnung vom 29. September 2006 in Kraft getreten, mit der die ersten aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise verschärften Vorschriften des Basler Ausschusses zur Eigenmittelunterlegung und die wichtigsten verbesserten Standards der EU zur Risikoverteilung umgesetzt worden sind.
Inskünftig soll auch eine Bank, die "too big to fail" - wörtlich "zu gross, um zu scheitern" - ist, untergehen können, sofern gewährleistet ist, dass die systemrelevanten Funktionen weitergeführt und gesichert werden können. Der Bundesrat setzte daher am 4. November 2009 eine Expertengruppe ein, die Massnahmen zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen erarbeitete, zusätzlich zu den von der EBK beziehungsweise der Finma genannten. Der überwiegende Teil der Vernehmlassungsteilnehmer hat die vorgeschlagenen bankengesetzlichen Massnahmen für systemrelevante Banken vollumfänglich oder zumindest dem Grundsatz nach gutgeheissen. Dies gilt insbesondere auch für die verschärften Eigenmittelanforderungen.
Die Hauptforderung, die Eigenmittel der Schweizer Grossbanken müssen künftig bis zu 19 Prozent der risikogewichteten Aktiven betragen, setzte sich im Parlament durch. Dies ist deutlich mehr als es der internationale Standard vorsieht. Es ist daher richtig, wenn die internationale Entwicklung im Auge behalten wird und die Auswirkungen des Gesetzes erstmals drei Jahre nach Inkrafttreten und danach alle zwei Jahre überprüft und dem Parlament vorgelegt werden müssen.
Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Ich möchte mich an dieser Stelle für Ihr Vertrauen, Ihre Unterstützung und Ihr Feedback während der letzten vier Jahre bedanken. Ein Blick auf Europa und die USA zeigt, dass uns stürmische Zeiten bevorstehen. Um diese grossen Herausforderungen zu bewältigen, ist eine gestärkte bürgerliche Vertretung in den Räten für die nächste Legislatur unabdingbar. Es würde mich freuen, wenn ich mich mit Ihrer Unterstützung weiterhin für die Interessen und Anliegen der Schaffhauserinnen und Schaffhauser sowie für eine starke, souveräne Schweiz im Nationalrat einsetzen dürfte.
Ich wünsche Ihnen weiterhin eine schöne Herbstzeit.
Thomas Hurter