Rückblick Sommersession 2008
Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Die diesjährige Sommersession stand ganz im Zeichen der Euro 08. Die Stadt Bern war orange eingefärbt durch die riesige Menge friedlicher Holländerfans. Diese fanden sich bereits am Morgen auf dem Bundeshausplatz ein, um am Abend an vorderster Front ihre Fussballspiele in der Public Viewing Zone zu schauen. Trotz Fussball hat das Parlament auch zahlreiche Geschäfte behandelt. Im Folgenden präsentiere ich Ihnen einen Rückblick auf die wichtigsten Vorlagen.
Genehmigung der Staatsrechnung 2007
Erfreulicherweise schliesst die Staatsrechnung mit einem Überschuss von 4,1 Milliarden Franken ab. Allerdings ist dies nur eine Momentaufnahme. Der Bund hat in den vergangenen Jahren eine Schuldenwirtschaft betrieben, so dass unsere Staatsverschuldung heute knapp 50% der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung (BIP) beträgt! Dabei fällt auf, dass die Sozialausgaben mit 17 Milliarden Franken praktisch einen Drittel der Bundesausgaben ausmachen. Wird hier nicht endlich Einhalt geboten, bleibt für die übrigen Aufgaben zu wenig Spielraum übrig. Ohne Gegenmassnahmen wird alleine schon aufgrund der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung die Schuldenquote ab 2025 massiv ansteigen und im Jahre 2050 130% betragen! Der vom Bundesrat vorgelegte Legislaturfinanzplan bis 2011 sieht leider keinen Netto-Schuldenabbau vor und ist mit einen durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von 3,1% zu optimistisch berechnet. Hier scheint man zu vergessen, dass ein zu langes Aufschieben der nötigen Reformen die Probleme nicht löst, sondern später nur umso einschneidendere Massnahmen bedingt.
IV-Zusatzfinanzierung
Endlich wurde auch hier eine Einigung gefunden. Die AHV wird somit 5 Milliarden Franken Startkapital „à fonds perdu“ in den neu geschaffenen IV-Ausgleichsfonds überweisen. Weiter sieht die Vorlage eine auf 7 Jahre befristete, nicht lineare MwSt Erhöhung vor. Trotz dieser Massnahmen kann man sich bei der IV nicht zurücklehnen. Die IV weist ein strukturelles jährliches Defizit von 1,5 Milliarden Franken auf. Die Gesamtschuld beträgt heute 11 Milliarden Franken! Es ist daher nach wie vor wichtig, dass bei der geplanten 6. IV-Revision ausgabenseitige Korrekturen vorgenommen werden.
Weiterführung der Personenfreizügigkeit und Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommen auf Rumänien und Bulgarien
Obschon der Bundesrat die Vorlage getrennt vorgelegt und immer wieder betont hat, dass zur jeder Erweiterung des Freizügigkeitsabkommen auf neue Staaten das Volk sich separat äussern kann, hat eine Mehrheit des Ständerates beschlossen, die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit der Ausdehnung auf die Staaten Rumänien und Bulgarien zu koppeln. Nach anfänglichem Widerstand hat auch der Nationalrat eingelenkt, so dass ein Referendum gegen die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien automatisch auch die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten betreffen würde. Dieses Vorgehen ist unlauter und ein Misstrauensvotum gegenüber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, denn das Volk ist durchaus fähig, zu zwei grundsätzlich unterschiedlichen Fragen Stellung zu beziehen. Immerhin konnte aber erreicht werden, dass der Bundesrat der Bundesversammlung vor der nächsten EU-Erweiterung einen Bericht über die Auswirkungen der Weiterführung der bilateralen Verträge sowie der flankierenden Massnahmen vorlegen muss.
Erschöpfung im Patentrecht
Der Nationalrat hat sich als Erstrat mit der der Erschöpfung im Patentrecht befasst. Eine knappe Mehrheit war für die Beibehaltung der nationalen Erschöpfung. Es können somit weiterhin in der Schweiz produzierte patentgeschützte Güter im In- und Ausland abgesetzt werden, aber nicht wieder in die Schweiz reimportiert werden. Die Hoffnung auf tiefere Preise für Konsumenten vermochte nicht zu überzeugen und rechtfertigt keine Abkehr vom globalen Patentschutz. In der Schweiz haben gerade wenig patentintensive Bereiche (Lebensmittel, Kleider usw.) höhere Preise. Zudem kennen alle anderen Industrieländer ein solches oder zumindest ähnliches System. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
Zivilprozessordnung
Mit einer Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts werden die 26 verschiedenen kantonalen Zivilprozessordnungen zusammengeführt und die Rechtszersplitterung in diesem Bereich beseitigt. Neu wird die Mediation als Alternative zur behördlichen Schlichtung institutionalisiert. Leider waren meine beiden Änträge für flexiblere und kostengünstigere Lösungen für kleinere Kantone nicht erfolgreich. Der Rat lehnte es insbesondere ab, den Rechtsmittelinstanzen die bis anhin mit Erfolg praktizierte Möglichkeit, in gewissen Fällen schriftliche Begründungen nur auf Verlangen einer Partei auszufertigen, weiterhin zu gewähren. Die Vereinheitlichung der Zivilprozessordnung und der Strafprozessordnung wird für die Kantone deutliche Mehrkosten bringen.
Militärgesetzrevision
Im Zentrum der vom Nationalrat behandelten Militärgesetzrevision standen die erweiterten Kompetenzen im Bereich der Auslandeinsätze. Dem Wunsch des Bundesrates für einen weitergehenden Ausbau der Auslandeinsätze konnten Grenzen gesetzt werden. Kein Milizsoldat soll zu einem Wiederholungskurs (WK) ins Ausland gezwungen werden können. Leider fand die von der Linken eingebrachte Regelung, wonach inskünftig vorhersehbare oder dauerhafte Hilfeleistungen des Militärs zu Gunsten der zivilen Behörden nicht mehr möglich sein sollten, eine Mehrheit. Mit dieser Regelung würden Einsätze zu Gunsten von Sportanlässen (Euro 2008), Schutz von Konferenzen (WEF usw.) und die Unterstützung des Grenzwachtkorps der Vergangenheit angehören. Hier wird der Ständerat in der nächsten Session gefordert sein, eine vernüftige Lösung zu finden und diese Bestimmung wieder zu streichen.
Änderung des Zivildienstgesetzes
Diese Gesetzesänderung hat leider eine weitere Schwächung des Wehrwillens zur Folge. Bisher war die Regelung so, dass nur diejenigen Zivildienst leisten konnten, die der Zulassungskommission des Zivildienstes glaubhaft darlegen konnten, dass sie mit dem Leisten von Militärdienst in einen Gewissenskonflikt geraten. Der Nationalrat hat nun die sogenannte Gewissensprüfung abgeschafft und die blosse Bereitschaft, einen Dienst, der das Anderhalbfache der Militärdienstdauer beträgt, zu absolvieren, als Beweis für den Gewissenskonflikt zugelassen. Diese Lösung ist meines Erachtens verfassungswidrig, denn sie schliesst nicht aus, dass auch politisch oder opportunistisch Motivierten der Zugang zum Zivildienst ermöglicht wird. Hinzu kommt, dass die 1,5-fache Dauer des Zivildienstes keine Mehrleistung ist. Die anderthalbfache Dauer kompensiert kaum das, was ein Soldat an zeitlichem Aufwand und persönlicher Entbehrung gegenüber einem Zivildienstleistenden erbringt. Mit der Abschaffung der Gewissensprüfung hat es der Wehrpflichtige inskünftig in der Hand, ob er Wehrdienst oder Zivildienst leisten will. Die Ausnahme, die nach der Verfassung nur unter der Voraussetzung, dass der Wehrpflicht ethische Gründe zwingend entgegenstehen, möglich sein soll, steht damit faktisch allen offen. Zu Ende gedacht heisst das letztlich, dass es inskünftig keinen Grund mehr gibt, Frauen von der Wehrpflicht zu befreien, denn jede Frau kann Zivildienst leisten und physische Gründe stehen, wie das Bundesgericht bei der ähnlichen Feuerwehrpflicht erwogen hat, einer Militärdienstleistung nicht im Wege. Dank des vehementen Widerstandes der SVP und meinen Anträgen gelang es immerhin, dass die Dauer des Zivildiensteinsatzes nicht reduziert und die Mindestabgabe bei Wehrpflichtersatzabgabe verdoppelt wurden.
Ärztestopp
In der Frühlingssession hat der Nationalrat noch an einer Aufhebung des Ärztestopps festgehalten. Nachdem der Ständerat anderer Meinung war, hat sich nun auch der Nationalrat für die Beibehaltung des Ärztestopps ausgesprochen. Durch den Ärztestopp sind vor allem junge Ärzte benachteiligt. Zumindest konnte erreicht werden, dass die Beibehaltung nur bis Ende 2009 erstreckt wird.
Spezialfinanzierung Luftverkehr
Auch diese Vorlage wurde bereits in der Frühlingssession behandelt. Hier geht es darum, dass der Bund auf inländischem Treibstoff eine Verbrauchssteuer erhebt, deren Reinertrag zur Hälfte in die allgemeine Bundeskasse fliesst und die zweite Hälfte für den Strassenverkehr zweckgebunden ist. Unbestritten in beiden Räten ist, dass künftig der Ertrag aus der Besteuerung von Flugtreibstoffen zugunsten der Luftfahrt verwendet werden soll. Dabei sollen die Gelder für die Bereiche Security, Safety und Umweltschutzmassnahmen verwendet werden. Umstritten ist lediglich, wer für hoheitliche Aufgaben (Sicherheitspersonal in Flugzeugen und am Boden um die Flugzeuge) aufkommen muss. Hier ist der Nationalrat der Meinung, dass diese Aufgabe weiterhin Aufgabe des Bundes bleiben soll und nur sogenannte nicht hoheitliche Sicherheitsmassnahmen (Überwachung der Flughäfen, Gepäck- und Passagierkontrollen usw.) aus diesem Fonds bezahlt werden sollten. Auch diese Vorlage wird noch einmal in den Ständerat zurückgehen.
Ich wünsche Ihnen allen eine schöne Sommerzeit.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Hurter